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122/2004
Stand: 06.05.2004
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Zahlungen für Hopfen und Tabak in Betriebsprämienregelung einbeziehen

Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SAS) Für Hopfen und Tabak sollen künftig die Direktzahlungen entkoppelt und in die Betriebsprämienregelung einbezogen werden. Dies regelt ein von den Koalitionsfraktionen vorgelegter Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes (15/3046). Damit wollen die Fraktionen einem vom EU Agrarrat beschlossenen Reformpaket für Baumwolle, Tabak, Olivenöl und Hopfen sowie der im vergangenen Jahr eingeleiteten Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik Rechnung tragen. Für Deutschland sei das neuerliche Reformpaket insbesondere in den Bereichen Hopfen und Tabak von Bedeutung. Weiter heißt es, mit der vollständigen Entkoppelung der Rohtabakprämien ab dem Jahre 2010 wolle man sich von der produktbezogenen Förderung des Tabakanbaus verabschieden, der auch im Widerspruch zu den gesundheitspolitischen Aspekten des Tabakkonsums stehe. Bei Tabak sollen die Direktzahlungen 2006 entkoppelt werden. Dies sei EG-rechtlich so festgelegt. Ab diesem Zeitpunkt seien in einer vierjährigen Übergangsphase mindestens 40 Prozent des bisherigen Finanzvolumens zu entkoppeln und in die Betriebsprämienregelung einzubeziehen. Als gekoppelte Zahlungen weitergeführt werden können bis zu 60 Prozent. Ab 2010 sollen 50 Prozent des Finanzvolumens noch als entkoppelte Direktzahlungen im Rahmen der Betriebsprämienregelung gewährt und die übrigen 50 Prozent für Umstrukturierungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden.

Da der Startschuss für eine Entkopplung der Zahlungen in Deutschland generell ab 2005 beginnen solle, seien auch die Direktzahlungen für Hopfen in Deutschland ab 2005 zu entkoppeln und in die Betriebsprämienregelung einzubeziehen. Dabei solle aber auf die für die Mitgliedstaaten bestehende Option zurückgegriffen werden, 25 Prozent des Prämienvolumens einzubehalten und daraus eine Zahlung an anerkannte Erzeugergemeinschaften zu gewähren. Gebunden seien solche Zahlungen an Maßnahmen insbesondere der Marktstabilisierung in Form von Angebotsbündelung und zur Anpassung der Erzeugung an die Markterfordernisse etwa durch Sortenumstellung und Qualitätssicherung. Nach Einschätzung der Fraktionen sind diese Tätigkeiten für das Funktionieren des Hopfenmarktes von wesentlicher Bedeutung. Damit die genannten Aufgaben auch in Zukunft erfüllt werden können, sollen 25 Prozent des Prämienvolumens einbehalten werden, um eine Grundlage dafür zu schaffen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_122/03
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