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169/2004
Stand: 28.06.2004
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Bundesregierung: Internationale Rechnungslegungsstandards einführen

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung möchte im Hinblick auf die aktuelle internationale Entwicklung im Bereich der Kapitalmärkte und der internationalen Rechnungslegungsstandards das Vertrauen in die Aussagekraft von Unternehmensabschlüssen und die Unabhängigkeit und Objektivität sowie das Testat des Abschlussprüfers stärken. Dazu gelte es, entsprechende Vorgaben des europäischen Bilanzrechts in deutsches Recht umzusetzen, betont die Regierung in einem Gesetzentwurf (15/3419). Die Lösung bestehe in einer Änderung insbesondere des deutschen Bilanzrechts im Handelgesetzbuch, vor allem in Hinblick auf die Konzernrechnungslegung und die gesetzliche Abschlussprüfung.

Themen des Gesetzentwurfes sind unter anderem jene Unternehmen, die alles Wertpapieremittenten an einem organisierten Kapitalmarkt aufträten. Sie seien verpflichtet, ab 2005 in ihren Konzernabschlüssen zwingend die IFRS (International Financial Reporting Standards) anzuwenden. Ferner ist eine sogenannte Modernisierungsrichtlinie Bestandteil des Entwurfes. Sie führe in erster Linie die Internationalisierung des geltenden europäischen Bilanzrechts weiter. Zugleich räume sie den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Anpassung ihres nationalen Rechts ein. Der Entwurf passe ferner die sogenannten Schwellenwerte im Handelsgesetzbuch an. So seien beispielsweise kleinen Kapitalgesellschaften von der Verpflichtung befreit, ihren Jahresabschluss prüfen zu lassen. Einige weitere angekündigte Schritte zur Optimierung des rechtlichen Rahmens der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung bleiben einem derzeit im Vorbereitung befindlichen Gesetzesvorhaben unter dem Arbeitstitel "Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz" vorbehalten, das in der zweiten Jahreshälfte 2004 der Öffentlichkeit vorgestellt werden soll, so die Regierung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_169/04
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