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236/2004
Stand: 30.09.2004
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Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm umsetzen

Umwelt/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (15/3782) vorgelegt, mit dem die Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm umgesetzt werden soll. Dabei ist vorgesehen, das Bundes-Immissionsschutzgesetz an die Vorgaben der EG-Umgebungslärmrichtlinie anzupassen. Inhaltlich verbindlich geregelt werde damit die Aufstellung von strategischen Lärmkarten und Plänen zur Lärmminderung. Im Entwurf heißt es, das Bundes-Immissionsschutzgesetz enthalte mit der Regelung des geltenden Paragraphen zur Lärmminderung bereits ein erstes Instrument, das aufgrund der Zielsetzung und Ausstattung bei der Umsetzung bei der ebenfalls auf den Immissionsschutz ausgerichteten EG-Umgebungslärmrichtlinie angeknüpft werden könne. Die Verankerung der gesetzlichen Regelung im Bundes-Immissionsschutzgesetz sei daher zweckmäßig und sinnvoll, erklärt die Regierung.

Im Hinblick auf die zu erwartenden Kosten wird dargelegt, mit der Novellierung sei eine Erhöhung des Verwaltungs- und Vollzugsaufwandes für Bund, Länder und Gemeinden verbunden. So würden unter anderem für die strategische Lärmkartierung in Ballungsräumen der Länder und Gemeinden geschätzte 10,6 bis 17,8 Millionen Euro benötigt, für die Kartierung der Hauptverkehrsstraßen des Bundes circa 16,2 bis 25,8 Millionen Euro und für Hauptverkehrsstraßen in der Baulast der Länder 2,8 bis 4,5 Millionen Euro. Die Kartierungskosten von bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken werde den Schätzungen zufolge etwa 7,2 bis 12,7 Millionen Euro betragen. Die Kosten für die Lärmminderungsplanung können zur Zeit noch nicht abgeschätzt werden, da die Vorgaben für die Durchführung der Planung erst mit Festlegung durch eine Rechtsverordnung möglich wird, heißt es in der Erläuterung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_236/03
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