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250/2004
Stand: 20.10.2004
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Experten diskutieren Änderung des Transfusionsgesetzes kontrovers

Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung (Anhörung)

Berlin: (hib/HAU) Unterschiedlich bewerten Experten die von der Bundesregierung geplante Änderung des Transfusionsgesetzes und arzneimittelrechtlicher Vorschriften (15/3593). Dies wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung am Mittwochnachmittag deutlich. Mit der Gesetzesänderung sollen die Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Blut und Blutbestandteile dem EU-Recht angepasst werden. Dazu soll unter anderem die Rückverfolgung von Blutprodukten bei der Herstellung sowie der Anwendung von 15 auf 30 Jahre verlängert werden. Blutdepots müssen nun ähnliche Qualitäts-, Sicherheits-, und Dokumentationsanforderungen wie Blutspendeeinrichtungen erfüllen. Außerdem will die Regierung ein bundesweites Register von Einrichtungen zur Blutstammzellzubereitung schaffen.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) befürchtet erhebliche Kostensteigerungen durch die Umsetzung der EU-Richtlinie für die Krankenhäuser. Es sei daher nötig, gesetzliche Regelungen zu schaffen, welche die Refinanzierung der entstehenden Mehrkosten sicherstellten. Völlig unverständlich sind allerdings für die DKG die vom Gesetzgeber geplanten, weit über die vorgegebenen Richtlinien hinausgehenden Verschärfungen des Transfusionsgesetzes, die medizinisch nicht nachvollziehbar seien und jenseits des Machbaren liegen würden. Dies könne zum Umkippen der Versorgungslage führen, befürchtet die DKG. Auch die Berufsvereinigung der Naturwissenschaftler in der Labordiagnostik kritisierte die durch den Entwurf steigenden bürokratischen Hürden. Die vorgesehene Erlaubnispflichtigkeit der Weitergabe von Blutprodukten könne zu Versorgungsengpässen führen. Habe man diese bisher unbürokratisch überwunden, indem man Konserven aus anderen Krankenhäusern übernommen habe, sei diese Hilfsbereitschaft bei Engpässen nun ausgeschlossen.

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) forderte, in dem Gesetz Maßnahmen vorzusehen, um der Entwicklung eines "Bluthandels" in Deutschland entgegen zu wirken. Die EU spreche sich in ihrer Richtlinie eindeutig für die Freiwilligkeit der Blutspende aus, wogegen das vorliegende Gesetz eine Aufwandsentschädigung zulasse und auch keine Zielvorstellung zur Beendigung dieser Praxis enthalte. Dies sei jedoch dringend nötig, da nicht zuletzt unter Sicherheitsaspekten die Bezahlung einer Blutspende bedenklich sei. Dem widersprach die Bundesärztekammer, aus deren Sicht die EU-Richtlinie eine Aufwandsentschädigung keinesfalls ausschließe. Die Erstattung der direkten Kosten müsse erlaubt bleiben, so die Experten, für die damit keine Kommerzialisierung des Blutspendewesens einhergeht. Auch die Arbeitsgemeinschaft Plasmapherese hält die Zahlung von Aufwandsentschädigungen für Plasmaspender für notwendig, um ein ausreichendes Angebot zu gewährleisten. Plasmaspender hätten einen höheren Aufwand als Vollblutspender, sodass eine sachgerechte Entschädigung angemessen sei.

Die geplante Fristverlängerung für die Rückverfolgung von Blutprodukten von 15 auf 30 Jahre begrüßten sowohl die Arbeitsgemeinschaft Plasmaderivate herstellender Unternehmen als auch die Deutsche Hämophiliegesellschaft zur Bekämpfung von Blutungskrankheiten. Dies sei sowohl "machbar" als auch "sinnvoll", so die Experten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_250/04
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