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256/2004
Stand: 26.10.2004
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Regierung will die berufliche Bildung modernisieren

Bildung und Forschung/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BES) Die Bundesregierung will die berufliche Bildung in Deutschland den "Herausforderungen des 21. Jahrhunderts" anpassen und entsprechend modernisieren. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (15/3980) mit den Eckdaten der geplanten Novelle vorgelegt. Den Regierungsangaben zufolge ist im Zuge der Reform vorgesehen, mehr Durchlässigkeit zwischen den Bildungswegen zu schaffen, die berufliche Bildung weiter zu internationalisieren, das Prüfungswesen zu modernisieren sowie durch eine Verschlankung der Gremien eine zügige und flexible Reaktion bei der Gestaltung von Ausbildungsregelungen zu ermöglichen und damit bestehende bürokratische Hürden abzubauen. Im Einzelnen solle es künftig möglich sein, auch im Bereich der dualen Ausbildung Auslandsaufenthalte - wie sie im Hochschulbereich üblich sind - zu absolvieren. Als alternative Prüfungsmethode solle die Möglichkeit zugelassen werden, Teile der Abschlussprüfung bereits während der Ausbildung abzulegen und für einzelne Prüfungsgegenstände gutachterliche Stellungnahmen Dritter einzuholen. Verbessert werden soll die Anrechenbarkeit von Vor- und Zusatzqualifikationen. Größere Flexibilität ist laut Regierungsentwurf bei der Entwicklung und Erprobung neuer Ausbildungs- und Prüfungsformen vorgesehen. Transparenter gestaltet werden sollen die Regelungen zur Fortbildung und Umschulung. Beabsichtigt ist auch die erneute Einbeziehung der Regelungen des Berufsbildungsförderungsgesetzes in das Berufsbildungsgesetz. Diese wurden 1981 in ein gesondertes Gesetz ausgegliedert. Der Gesetzentwurf berücksichtige zudem die sprachliche Gleichstellung von Männern und Frauen.

Der Bundesrat befürwortet in seiner Stellungnahme zwar grundsätzlich das Modernisierungsvorhaben der Regierung. Der vorliegende Gesetzentwurf greife jedoch teilweise zu kurz. Die Regierung hätte versäumt, entsprechende Vorschläge der Länder aufzugreifen. Als kritikwürdig betrachtet die Länderkammer unter anderem das Fehlen ausbildungserleichternder Regelungen, um die Motivation der Betriebe zur Ausbildung zu erhöhen. Darüber hinaus sollte das Prüfungsrecht noch stärker modernisiert werden. Verbesserungen seien auch im Bereich der Ausbildungsordnungen nötig. Es sollten keine neue Gremien und Arbeitsstrukturen geschaffen werden, heißt es weiter.

Die Bundesregierung zeigt sich in ihrer Gegenäußerung zufrieden mit der Übereinstimmung des Bundesrates bei der Zielsetzung der Reform. Die Vorschläge der Länderkammer lehnt sie dennoch ab.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_256/01
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