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258/2004
Stand: 27.10.2004
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Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Umgebungslärm nicht neu ausrichten

Umwelt/Unterrichtung

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat sich gegen eine konzeptionelle Neuausrichtung ihres Gesetzentwurfs zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (15/3782) ausgesprochen. In ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates (15/3921) weist die Regierung darauf hin, dass sie die Richtlinie weitestgehend eins zu eins umgesetzt habe. Die Regelungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden folgten den bewährten Regelungen des Baugesetzbuches. Im Vergleich dazu seien sie allerdings schon um rechtsförmliche Anforderungen sowie um Details reduziert, um dem Charakter der Lärmminderungsplanung Rechnung zu tragen. Die Regelung zur strategischen Umweltprüfung führe nicht zu einer Verschärfung und Verfahrensverdoppelung, sondern zu einer Entlastung für den Vollzug, weist die Regierung die Argumentation der Länderkammer zurück. Die strategische Umweltprüfung sei bei bestimmten Lärmminderungsplänen durch das EU-Recht vorgegeben. Ebenso seien die Regelungen zur örtlichen Lärmkartierung und Lärmminderungsplanung erforderlich, damit auch den Gemeinden, die nicht unter die Richtlinie fallen, ein Instrument zur Verfügung steht, das Kartierungs- und Planungspflichten enthält. Würden diese Regelungen gestrichen, bedeutete dies einen Einbruch bei den Standards des deutschen Lärmschutzrechts, so die Regierung weiter. Bei den materiellen Anforderungen an die strategische Lärmkartierung und Lärmminderungsplanung könnten weitere Spielräume genutzt werden. So sei im Ergebnis ein sinnvolles Kosten-Nutzen-Verhältnis gewahrt. Der Bundestag wird das Gesetz am Donnerstag in zweiter und dritter Lesung verabschieden.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_258/06
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