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293/2004
Stand: 29.11.2004
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Anreizregulierung für Netznutzungsentgelte zwei Jahre lang entwickeln

Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit (Anhörung)

Berlin: (hib/VOM) Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat vorgeschlagen, die geplante Anreizregulierung der Entgelte für die Nutzung der Netze auf dem Strom- und Gasmarkt in den kommenden beiden Jahren mit der Strom- und Gasbranche zu entwickeln. Der Präsident der Behörde, Matthias Kurth, sagte am Montagmittag in einer öffentlichen Anhörung des Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit, der Gesetzgeber sollte nur bindende Vorgaben beschließen, aber bei den Methoden der Regulierung nicht mehr aktiv werden. Die Regulierungsbehörde sollte einen Beurteilungsspielraum haben. Gegenstand der Anhörung waren der Entwurf der Regierung für ein zweites Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (15/3917) sowie Anträge der CDU/CSU (15/3998) und der FDP (15/4037), einen klaren und transparenten Rahmen für die Strom- und Gasmärkte zu schaffen, um so mehr Wettbewerb zu ermöglichen. Der Regierungsentwurf sieht vor, die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post auch mit der Regulierung des Strom- und Gasmarktes zu betreuen. Ziel ist es, durch Entflechtung ("Unbundling") und Regulierung die Voraussetzungen für funktionierenden Wettbewerb auf den vor- und nachgelagerten Märkten, also bei den Erzeugern und im Handel, zu schaffen. Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) sprach sich wie Kurth dafür aus, in Gesetz nur den Auftrag festzulegen, die Details aber der Regulierungsbehörde zu überlassen. In einem "überschaubaren Zeitraum" sollte dann der Übergang von einer Entgeltkalkulation auf Kostenbasis hin zum angepeilten System der Anreizregulierung möglich sein. Nach Darstellung der Regulierungsbehörde fehlen bei der kostenorientierten Regulierung die Anreize der Kostensenkung für das Unternehmen. Die Idee der Anreizregulierung beruhe darauf, Anreize zur Kostensenkung für die Netzbetreiber zu setzen, indem die Erlöse und Preise eines Unternehmens während eines bestimmten Zeitraums von den Kosten entkoppelt werden. Das Unternehmen soll erreichte Kosteneinsparungen über einen begrenzten Zeitraum als Zusatzgewinne erhalten können, wenn die Kosten schneller sinken als von der Behörde vorgegeben. Der Verband der Elektrizitätswirtschaft (VdEW) wies darauf hin, dass es kein System im Ausland gibt, das übernommen werden könnte. Ähnlich sah dies der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU). Ein funktionsfähiges Konzept für Deutschland müsse zwischen der Regulierungsbehörde und der Energiewirtschaft in einem Dialog entwickelt werden. Der VIK regte allerdings an, nicht zu warten, bis das Gesetz in Kraft tritt, sondern zeitgleich schon eine Konzeption zu erarbeiten. In der Entflechtung von Netzbetrieb und anderen Unternehmenssparten sah der VKU das Risiko einer fortschreitenden Marktkonzentration angelegt. Bei den Stadtwerken führe das von der EU vorgegebene Unbundling zu hohen Kosten. Daher sei zunächst nicht damit zu rechnen, dass diese anfangs zu einer Tarifsenkung führen werden. Für Professor Walther Busse von Colbe, Ruhr-Universität Bochum, war dies allerdings nicht zwingend. Ein rechtstechnisches Unbundling muss seiner Meinung nach nicht zu einer Konzentration führen. Der Präsident des Bundeskartellamtes, Ulf Böge, teilte mit, im Entwurf sei vorgesehen, Energieversorger mit bis zu 100.000 Kunden von den Unbundling-Vorschriften freizustellen. Böge bezweifelte, ob diese Grenze richtig gesetzt sei und hielt eine Grenze von 25.000 Kunden für zumutbar. Der VKU nannte die Zahl von etwa 300 Unternehmen, die bei der 100.000-Kunden-Grenze vom Unbundling erfasst würden, bei einer Grenze von 25.000 Kunden wären dies rund 600 Unternehmen. Für kleine und mittlere Stadtwerke würde sich allerdings die Frage stellen, ob das wirtschaftlich noch machbar wäre, so der VKU.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_293/01
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