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294/2004
Stand: 30.11.2004
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Regierung will Apothekengesetz ändern

Gesundheit und Soziale Sicherung/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BES) Das deutsche Apothekengesetz soll an europäisches Recht angepasst werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (15/4293) vor. Apotheker, die ihren Sitz in der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes haben, sollen laut Entwurf künftig Krankenhäuser im Geltungsbereich des Gesetzes mit Medikamenten versorgen und andere Apotheker-Leistungen für Krankenhäuser anbieten und ausführen können. Der Träger des Krankenhauses müsse hierzu mit dem Anbieter einen umfassenden Vertrag schließen oder gesonderte Verträge zu Teilleistungen mit unterschiedlichen Apotheken unterzeichnen, heißt es weiter. Der Inhalt und die Erfüllung dieser Verträge, die nach wie vor durch die zuständige Landesbehörde genehmigt werden müssten, richteten sich in jedem Fall nach deutschem Recht, schreibt die Regierung in der Begründung.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_294/04
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