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311/2004
Stand: 15.12.2004
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Wettbewerb schaffen und dennoch Investitionssicherheit wahren

Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit (Anhörung)

Berlin: (hib/VOM) Wettbewerb und Transparenz auf dem Gasmarkt herzustellen, gleichzeitig aber auch die Investitionsfähigkeit und damit die Versorgungssicherheit zu gewährleisten sind Ziele, die zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen führen können. Dies ist am Mittwochnachmittag in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit deutlich geworden. Der Ausschuss hatte Sachverständige eingeladen, um mit ihnen den Gesichtspunkt der Gasnetzentgeltkalkulation im Rahmen der Novelle des Energiewirtschaftsrechts (15/3917) zu erörtern. Bereits vor zwei Wochen hatten sich Sachverständige vor dem Ausschuss zu der Novelle generell geäußert. Breiten Raum nahm erneut die Frage der korrekten Kalkulation der Entgelte für die Nutzung der Gasnetze in Anspruch. Für mehr Wettbewerb und Transparenz plädierten insbesondere die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, die künftig auch den Gas- und Strommarkt regulieren soll, sowie das Bundeskartellamt. Ziel sei es, die Verbraucherpreise zu senken. Dagegen betonten die Vertreter der Netzbetreiber das Erfordernis, zu einer Kalkulation zu gelangen, welche auch künftig die erforderlichen Investitionen in die Netze ermöglicht und dadurch auch die Versorgung sichert. Die Regulierungsbehörde unterstrich, dass die vorgesehene Anreizregulierung zu einem Rationalisierungsruck bei den Unternehmen führen werde. Innerhalb eines Jahres müsse es möglich sein, ein solches Anreizsystem sowohl für den Gas- als auch für den Strommarkt zu entwickeln. Die Frage sei, ob es erforderlich ist, eine Gesetzgebung oder den Erlass einer Verordnung zwischenzuschalten, was zu einer Übergangsfrist von zwei Jahren führen würde. Innerhalb eines Jahres wäre eine Anreizregulierung möglich, wenn bereits in der jetzt anstehenden Novelle ausreichend klare Vorgaben enthalten wären. Das System der Anreizregulierung zielt darauf ab, Anreize für eine Kostensenkung bei den Netzbetreibern zu setzen, indem die Erlöse und Preise eines Unternehmens von den Kosten entkoppelt werden. Auch der Präsident des Bundeskartellamtes, Ulf Böge, plädierte für eine rasche Anreizregulierung. Der Gesetzgeber sollte dafür nur eine Ermächtigung vorsehen. Auch sei es nicht sinnvoll, feste Sätze für die Eigenkapitalverzinsung von 7,8 Prozent auf dem Gas- und 6,5 Prozent auf dem Stromsektor festzulegen. Eine solche "Festschreibung von Wagniszinssätzen" sei ungewöhnlich, wenn man ein Wettbewerbssystem etablieren wolle. Damit stünde dieser Zinssatz auch für ineffiziente Unternehmen zur Verfügung. Böge sprach sich dafür aus, die Frage der Verzinsung der Regulierungsbehörde zu überlassen. Nicht wettbewerbsförderlich wäre es, so der Kartellamtspräsident, wenn ein so genanntes Entry-Exit-Modell aus mehreren verschiedenen Teilnetzen mit Ein- und Ausspeisungspunkten und "700 Entgelten" entstünde. Dies würde zu einem intransparenten Markt führen. Der Wechsel des Versorgers würde durch die vielen unterschiedlichen Entgelte behindert, Transparenz wäre nicht gegeben. Der Bundesverband der Deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW) begründete den höheren Zinssatz mit dem höheren Auslastungsrisiko im Vergleich zum Strom. Wichtig sei es, die richtigen Investitionsanreize zu setzen. Die Zinssätze seien die Basis, damit auch weiterhin Investitionen getätigt würden. Deshalb müsse die richtige Methode gewählt werden, damit der Investitionsbereitschaft nicht die Grundlage entzogen werde.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_311/03
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