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315/2004
Stand: 17.12.2004
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Änderung des Aufenthaltsgesetzes und weiterer Gesetze umsetzen

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/WOL) Mit einem neuen Gesetzentwurf zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes wollen SPD und Bündnis 90/Die Grünen eine einheitliche Rechtsgrundlage im Dritten Buch Sozialgesetzbuch, im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und weiteren Gesetzen sicherstellen (15/4491). Die Neuvorlage war notwendig geworden, da sich aufgrund der nicht vorhersehbaren gleichzeitigen Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes, des Kommunalen Optionsgesetzes und des Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung ein Änderungsbedarf ergeben hatte. Die dabei getroffenen Regelungen konnten deshalb noch nicht vollständig aufeinander abgestimmt werden. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes sollen unrichtig gewordene Änderungsbefehle, Verweisungen und Bezugnahmen in den genannten Gesetzen geändert oder aufgehoben werden.

Ein bereits im September vorgelegter Gesetzentwurf (15/3784), mit dem gleichzeitig auch die Rechtsgrundlage für einen Abgleich von aufgefundenen ausländischen Ausweispapieren mit ausweislosen Personen über eine Datenbank beim Bundesverwaltungsamt erfolgen sollte, war nach Ablehnung im Bundesrat am 26. November im Vermittlungsausschuss gescheitert. Mit der nun vorgelegten zustimmungsfreien Änderung des Gesetzentwurfs soll auch eine Anpassung an die Regelungen im Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt erfolgen. Danach werde mit dem Zuwanderungsgesetz die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) bei der Zulassung von ausländischen Arbeitskräften zum Bestandteil der aufenthaltsrechtlichen Entscheidung. Damit werde gesetzlich geregelt, dass Entscheidungen der BA im Ausländerzentralregister gespeichert werden und der Bundesagentur ein Zugriff auf das Ausländerzentralregister im erforderlichen Umfang möglich ist. Der Entwurf soll am Freitag vom Bundestag an den Innenausschuss überwiesen werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_315/02
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