hib-Meldung
008/2005
Stand: 10.01.2005
Regierung: Generalunternehmerhaftung wirkt im Baugewerbe präventiv
15/4599). Vom 1. August 2002 bis 31.
Juli 2004 seien acht Haftungsbescheide erlassen worden, von denen
fünf wieder aufgehoben wurden und zwei noch
rechtsanhängig seien. Bestandskräftig geworden sei ein
Bescheid über 2.000 Euro. Die Verbände der Bauwirtschaft
klagten über hohen Verwaltungsaufwand bei ihren
Mitgliedsbetrieben. Die Regierung erwartet jedoch, dass die
Regelungen zur Generalunternehmerhaftung präventive Wirkungen
entfalten. Zwar sei nicht in Zahlen belegbar, in welchem Umfang die
Haftung zur Beitragsehrlichkeit in der gesetzlichen
Sozialversicherung und damit zur Bekämpfung illegaler
Beschäftigung beitrage. Die Erfahrung der Beteiligten, dass
Hauptunternehmer dazu veranlasst würden, Nachunternehmer
einzusetzen, die in der Vergangenheit ihren Zahlungsverpflichtungen
gegenüber den Sozialversicherungsträgern nachgekommen
seien, zeige jedoch, dass die Regelung der Schwarzarbeit und der
illegalen Beschäftigung entgegenwirken kann. Die
Bundesregierung will den Bericht nach eigenen Angaben zum Anlass
nehmen, mit allen Verfahrensbeteiligten Handlungsalternativen zu
erörtern, vor allem ob und wie die Wirksamkeit der Haftung
verbessert werden kann. Dazu würden mit den
Tarifvertragsparteien des Baugewerbes und den Spitzenverbänden
der Krankenkassen Gespräche aufgenommen, um zu prüfen, ob
durch Änderungen des Verwaltungsverfahrens oder gesetzliche
Modifizierungen der gewünschte Erfolg erreicht werden kann.
Die Vorschriften über Generalunternehmerhaftung für
Sozialversicherungsbeiträge im Baugewerbe waren zum 1. August
2002 in Kraft getreten. Dadurch sollte der General- oder
Hauptunternehmer veranlasst werden, dafür zu sorgen, dass der
Nachunternehmer seinen sozialversicherungsrechtlichen
Zahlungspflichten nachkommt. Wenn ein Nachunternehmer oder ein von
ihm beauftragter Verleiher trotz Mahnung und Fristablaufs die
Sozialversicherungsbeiträge für seine Arbeitnehmer nicht
zahlt, haftet der Generalunternehmer dafür.
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hält die
Generalunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge
im Baugewerbe angesichts der sehr geringen Zahl aufgetretener
Fälle für nicht zufrieden stellend. Damit allein sei der
bei den Untenehmen der Bauwirtschaft auftretende Verwaltungsaufwand
nicht zu rechtfertigen, heißt es in einem ersten Bericht der
Regierung an die gesetzgebenden Körperschaften des Bundes
über die Erfahrungen mit entsprechenden Regelungen des
Sozialgesetzbuches (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_008/07