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Januar 01/2000
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STIFTUNGSRECHT IM KULTURAUSSCHUSS

Eine Reform - und kein "Reförmchen"

(ku) Dies ist eine Reform mit einem klar festgelegten Zeitrahmen und kein "Reförmchen", betonte die Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Medien, Elke Leonhard, am 26. Januar in ihrer Wertung der Arbeit des Ausschusses beim Gesetzentwurf zur Förderung von Stiftungen, der in zweiter und dritter Lesung Ende März/Anfang April verabschiedet werden soll.

Sie nahm damit Stellung zur Formulierung der F.D.P., die die erreichten Fortschritte zwar ausdrücklich anerkannte, sich aber "mehr erhofft" hatte.

Zuvor hatte der Ausschuss drei Vorlagen zum Stiftungsrecht diskutiert: den "Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen" (14/2340) der Regierungsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen, "Ein modernes Stiftungsrecht für das 21. Jahrhundert" (14/2029) der CDU/CSU und den "Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Stiftungsrechts" (14/336) der F.D.P. in Verbindung mit einem Änderungsantrag.

Einvernehmen herrschte zwischen allen Parteien im Ausschuss darüber, dass der zunächst vorrangig steuerliche Ansatzschwerpunkt eine spätere zivilrechtliche Ergänzung erfahren müsse. Seitens der CDU/CSU wurde diese Absicht der Regierungsfraktion noch einmal untermauert, als sie davor warnte, die jetzige Reform "nicht zu einer steuerrechtlichen Änderung verkommen zu lassen". Einvernehmen aller Parteien zeichnete sich auch in der Einschätzung ab, mit der Anhörung von Experten und der Einrichtung einer Bund-Länder-Kommission zum Stiftungsrecht nicht das Risiko eingehen zu wollen, das Verfahren zu "verschleppen".

Auf die Frage der F.D.P. zur Klärung der Freibeträge erläuterten die Bündnisgrünen, die ausgewiesenen 5 Prozent plus 40.000 DM seien "definitiv additiv". Man war sich darin einig, diese Aussage im Stiftungsrecht hinsichtlich ihrer Deutlichkeit noch einmal zu überarbeiten. Außerdem, so B 90/Die Grünen, sei man sich zwar darüber einig, die Kompetenz einer Bund-Länder-Kommission inhaltlich zu nutzen, sei aber nicht bereit, bei der Klärung zivilrechtlicher Fragen im Ausschuss auf die Länder zu warten. Auch die PDS stimmte dem "moderaten Ansatz" zu und regte im weiteren an, die Arbeit der Bund-Länder-Kommission vor allem in Hinblick auf die neuen Länder - in denen es, historisch bedingt, bislang wenig Erfahrung mit den Stiftungen gebe - durch eine bessere Information zu Inhalten und Möglichkeiten zu unterstützen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0001/0001055a
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