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März 02/2000
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ERNEUERBARE­ENERGIEN­GESETZ BESCHLOSSEN

Bundestag will der regenerativen Stromerzeugung Schub verleihen

(wi) Der Bundestag hat am 25. Februar den Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen "für den Vorrang erneuerbarer Energien sowie zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und des Mineralölsteuergesetzes" (Erneuerbare­Energien­Gesetz,14/2341) mit 328 Ja­Stimmen gegen 217 Nein­Stimmen bei 5 Enthaltungen verabschiedet. Er folgte damit einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (14/2776) vom 23. Februar, in dem die Koalitionsfraktionen und die PDS den Entwurf gegen das Votum von CDU/CSU und F.D.P. befürwortet hatten. Einen Entschließungsantrag der F.D.P.­Fraktion (14/2778) überwies das Parlament zur Beratung an den Wirtschaftsausschuss.

Ziel des Gesetzes ist es, eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen und den Beitrag erneuerbarer Energien an der Stromversorgung zu erhöhen, um diesen Anteil am Energieverbrauch bis zum Jahr 2010 mindestens zu verdoppeln.

Markteinführung forcieren

Das Gesetz legt fest, Strom aus erneuerbaren Energien so zu vergüten, dass bei rationeller Betriebsführung der wirtschaftliche Betrieb der verschiedenen Anlagentypen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen grundsätzlich möglich ist. Dabeiýsollen unternehmerische Risiken jedoch von den Anlagenbetreibern selbst getragen werden. Das Gesetz soll den Betrieb laufender Anlagen sichern, die Dynamik bei der Windkraft erhalten und durch eine Stimulation der Nachfrageseite die Markteinführung anderer Techniken zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, vor allem der Biomasse und Photovoltaik, forcieren. Geregelt wird die Abnahme und Vergütung von Strom, der nur aus Wasserkraft, Sonnenenergie, Erdwärme, Deponiegas, Klärgas, Grubengas oder aus Biomasse gewonnen wird. Nicht erfasst wird Strom aus Wasserkraftwerken, Deponiegas­ oder Klärgasanlagen mit einer Leistung über 5 Megawatt oder aus Anlagen mit einer Leistung über 20 Megawatt, in denen Strom aus Biomasse gewonnen wird. Eingeführt wird auch ein Belastungsausgleich unter den Netzbetreibern.

Der Ausschuss hatte mehrheitlich einen Änderungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zu ihrem Gesetzentwurf angenommen, der das seit 1991 in Kraft befindliche Stromeinspeisungsgesetz ablöst.

Im Ausschuss erläuterte die SPD­Fraktion die von der Koalition vorgebrachten Änderungen an ihrem Entwurf dahin gehend, dass die Vergütung bei der Windenergie im Zeitablauf stärker abnimmt als ursprünglich vorgesehen. Nach Ansicht der Koalition steht das Gesetz im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, wonach es sich nicht um eine mit staatlichen Mitteln gewährte Beihilfe im Sinne des EU­Vertrages handele. Den Anlagenbetreibern würden keine Begünstigungen gewährt, sondern es würden Nachteile ausgeglichen, die sie im Vergleich zu konventionellen Stromerzeugern tragen müssten.

Abnehmende Vergütungen

Darüber hinaus seien bei der Biomasse eine Regelung mit abnehmenden Vergütungen aufgenommen worden, so die SPD. Bei verschmutzten Biomassenmengen sei die Wirkung des Gesetzes ab 5 Megawatt vom Erlass einer Verordnung des Bundeswirtschaftsministeriums abhängig gemacht worden. Durch diese Änderung war ein Änderungsantrag der PDS­Fraktion (14/2776) hinfällig geworden, in dem die Fraktion verlangt hatte, kontaminierte Holzabfälle und chemische behandelte Hölzer nicht als Biomasse im Sinne des Gesetzes zu behandeln. Weggefallen sind nach Darstellung der SPD Altanlagenregelungen, um bürokratische Hemmnisse zu vermeiden. Auch beim Belastungsausgleich sei eine Änderung vorgenommen worden.

Bündnis 90/Die Grünen unterstrichen, dass die Einspeisevergütung für die Windenergie nicht erhöht worden sei. Zu Recht erhöht worden sei sie dagegen bei der Biomasse. Bei der Windenergie betrage die Einspeisevergütung an guten Standorten an der Küste jetzt nur durchschnittlich 13,5 Pfennig. Damit falle sie gegenüber der jetzigen Regelung um mehr als 3 Pfennig geringer aus. Die CDU/CSU beklagte, der kurzfristig eingebrachte Änderungsantrag mache eine sorgfältige Beratung des Entwurfs unmöglich. Die Einspeisevergütung nach dem Stromeinspeisungsgesetz sei ausreichend, eine Erhöhung daher nicht notwendig gewesen. Die Fraktion erwartet höhere Strompreise aufgrund der Ökosteuer und einer Abgabe für Kraft­Wärme­Kopplung sowie möglicherweise durch eine Braunkohleabgabe. Mit der Fixierung auf eine Festpreisvergütung in bestimmten Pfennigsätzen bewirke man, dass die alternativen Energieformen aus der Marktentwicklung "ausgeklinkt" würden, was verheerende Folgen habe, weil dieser Bereich damit durch Subventionen gesichert werde.

"Innovationsdruck fehlt"

Für die F.D.P. ist das Stromeinspeisungsgesetz nicht so schlecht, dass es aufgegeben werden müsste. Die Fraktion würdigte die Änderungen am Entwurf, die zur Entbürokratisierung beitrügen, sowie die verschärfte Degressionsregelung. Gravierend sei jedoch, dass generell die Altanlagenbetreiber begünstigt würden. Dort, wo Innovationen zu erwarten seien, würden die Chancen durch die jetzt größere Spreizung der Vergütung verschlechtert. Der Innovationsdruck sei aus dem Gesetz entfernt worden. Für die PDS ist das Gesetz dagegen der richtige Weg.

Der Bundestag lehnte einen Änderungsantrag der CDU/CSU (14/2805) ab, in dem die Rückkehr zum "transparenten und einfach zu handhabenden Vergütungssystem des Stromeinspeisungsgesetzes" verlangt wird. Auch würde mit höheren Vergütungssätzen eine effizientere Förderung erreicht als mit dem Koalitionsentwurf.

In ihrem Entschließungsantrag hat die F.D.P. die Regierung aufgefordert, den Entwurf zurückzunehmen und ein energiepolitisches Gesamtkonzept vorzulegen, das erneuerbare Energien wirtschaftlich und umweltverträglich fördert und die Versorgung sichert. Wetýbewerbsorientierte Modelle für flexible Instrumente wie den Handel mit Immissionsrechten wären die Grundlage einer marktkonformen Förderung, so die F.D.P., die Mitnahmeeffekte vermeiden und den Anreiz zur Kosteneinsparung beinhalten würde. Damit könnte der notwendige Innovationsschub bei den erneuerbaren Energien ausgelöst werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0002/0002025
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