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März 02/2000
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EU­Futtermittelrecht national umsetzen

(lw) Das Futtermittelrecht soll innerhalb der Europäischen Union angeglichen werden. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt (14/2636). Unter anderem sollen das Verfahren zur Zusatzstoffzulassung verändert und die bei der Anerkennung von Betrieben und der Genehmigung von Zusatzstoffen für Tierfutter anfallenden Gebühren harmonisiert werden. Außerdem will die Regierung Straf­ und Bußgeldvorschriften bei Verstößen gegen das Futtermittelgesetz an EU­Recht anpassen und ergänzen.

Der Bundesrat hat zu dem Gesetzesentwurf zwei Änderungsvorschläge gemacht, denen die Bundesregierung zugestimmt hat. Beide Organe wollen Überprüfungen der Futtermittelhersteller ermöglichen, sobald ein begründeter Verdacht des Verstoßes gegen die Gesetze besteht. Im Verdachtsfall soll es möglich sein, die Auslieferung der Futtermittel zu stoppen, auch wenn das Ergebnis der Prüfung noch nicht vorliegt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0002/0002036c
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