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März 02/2000
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GESETZENTWURF ZUR KNAPPSCHAFTSKASSE

Versicherten Verbleib ermöglichen

(ge) Mitglieder der Bundesknappschaft und der See­Krankenkasse, die in ein neues Beschäftigungsverhältnis wechseln, sollen wählen können, ob sie in diesen Kassen bleiben wollen. SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben dazu einen Gesetzentwurf (14/2764) vorgelegt.

Dieser soll den Versicherten bei Antritt einer außerknappschaftlichen Arbeit bzw. Beschäftigung außerhalb der Schifffahrt das Verbleiben in den Krankenkassen bis zum Inkrafttreten einer Reform des Organisationsrechts ermöglichen. Voraussetzung ist, dass die knappschaftliche Rentenversicherung und die Seekasse für die Leistungsgewährung zuständig sind.

Bisher würden den Krankenversicherungsträgern im Bergbau und in der Seeschifffahrt die Mitglieder grundsätzlich per Gesetz zugewiesen, so die Fraktionen. Durch die in diesen Branchen anfallenden Umstrukturierungen sei die Zahl der Beschäftigten und damit der Versicherten seit längerem rückläufig. Von 1995 bis 1999 ist laut Gesetzentwurf die Zahl der versicherungspflichtigen Mitglieder um 27 Prozent (Bundesknappschaft) bzw. zehn Prozent (Seeschifffahrt) zurückgegangen. Aufgrund dieser Entwicklungen ist in den Augen der Abgeordneten die Existenz dieser Krankenkassen als selbstständige Kassenarten langfristig gefährdet. Daher müsse der Gesetzgeber die Mitgliederzahlen stabilisieren.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0002/0002046b
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