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März 02/2000
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GESETZENTWURF DER BUNDESREGIERUNG

Vertrag über Internationalen Strafgerichtshof zustimmen

(re) Im niederländischen Den Haag soll ein Internationaler Strafgerichtshof (IStGH) zur Ahndung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen sowie das Verbrechen der Aggression seinen Sitz nehmen. Zu einem dazu im Juli 1998 unterzeichneten so genannten Römischen Statut hat die Bundesregierung den Entwurf eines Vertragsgesetzes (14/2682) vorgelegt.

Sie erläutert, die internationale Staatengemeinschaft habe seinerzeit mit der überwältigenden Mehrheit von 120 gegen 7 Staaten (darunter nach deren Bekunden die USA, China und Israel) sich auf diesen unabhängigen Internationalen Strafgerichtshof verständigt. Der IStGH solle neben den bereits in Den Haag ansässigen Internationalen Gerichtshof treten, der für die Entscheidung zwischenstaatlicher Streitigkeiten zuständig sei.

Der künftige Gerichtshof solle durch ein besonderes Abkommen in eine enge Beziehung zu den Vereinten Nationen gebracht werden. Er sei jedoch nicht deren Teil, sondern eine selbstständige Völkerrechtsperson. Das Verbrechen der Aggression müsse dabei noch definiert und eine angemessene Rolle des UNO­Sicherheitsrats hinsichtlich dessen Vorliegen festgelegt werden.

Der IStGH, so die Regierung weiter, werde die nationale Strafgerichtsbarkeit der Staaten nicht ersetzen. Er ergänzt vielmehr die innerstaatliche Gerichtsbarkeit, deren Vorrang im Statut vielfach verankert sei. So könne der neue Gerichtshof nur dann tätig werden, wenn Staaten nicht willens oder in der Lage seien, eine bestimmte schwere Straftat ernsthaft zu verfolgen. Jeder Staat, der Vertragspartei des Statuts werde, erkenne damit die Gerichtsbarkeit des Gerichtshofes für die genannten Verbrechen an. De› Gerichtshof werde entweder aufgrund einer Staatenbeschwerde, einer Initiative des UNO­Sicherheitsrats oder einer eigenen Initiative der Ankläger tätig.

Nach den Worten der Bundesregierung werden durch das Vertragsgesetz die Voraussetzungen für eine frühzeitige Hinterlegung der Ratifikationsurkunde durch Deutschland geschaffen. Damit soll nicht nur das besondere Engagement der Bundesrepublik, Völkerrecht durchzusetzen und fortzuentwickeln, den internationalen Menschenrechtsschutz dynamisch auszubauen und die Arbeit der UNO in diesem Bereich zu unterstützen, gewürdigt werden. Vielmehr gelte es auch dazu beizutragen, auf die Meinungsbildung in noch ablehnenden oder zögerlichen Staaten positiv einzuwirken.

Die Regierung verweist in diesem Zusammenhang auch auf den von ihr bereits eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (14/2668) (siehe Seite 49), der künftig Ausnahmen vom Auslieferungsverbot Deutscher an das Ausland ermöglichen soll. Das Vertragsgesetz zum Römischen Statut soll den Angaben zufolge erst dann ausgefertigt werden, wenn die Grundgesetzänderung in Kraft ist. Überdies, so die Regierung weiter, sei der Entwurf eines Völkerstrafgesetzbuches in Vorbereitung, der nach ihrem Willen noch im Laufe dieses Jahres vorliegen soll.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0002/0002050b
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