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April 03/2000
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1. UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS

Weyrauch und Terlinden mit Ordnungsgeld belegt

(bn) Der Untersuchungsausschuss "Parteispenden" hat gegen die Stimmen der CDU/CSU ein Ordnungsgeld von 1.000 DM für Hans Terlinden und Horst Weyrauch festgesetzt. In beiden Fällen hatten die Zeugen ihre Auskunft verweigert. Der ehemalige CDU-Finanzberater Horst Weyrauch hatte bei der ersten Vernehmung am 16. März seine Auskunftsverweigerung mit Paragraf 55 der Strafprozessordnung (StPO) begründet, da gegen ihn zwei Ermittlungsverfahren in Bonn und Wiesbaden liefen.

Er werde deshalb keine Frage beantworten, weil alles wie bei einem Mosaik miteinander verzahnt sei. Weyrauch war danach für den 23. März erneut geladen worden.

Ähnlich hatte am 23. März auch Rechtsanwalt Dr. Rainer Plöger das Schweigen von Hans Terlinden damit begründet, dass dessen Position vor dem Untersuchungsausschuss der eines Beschuldigten vergleichbar sei. Gegen den ehemaligen Hauptabteilungsleiter der CDU ermittelt zurzeit die Staatsanwaltschaft Bonn. Sollte Terlinden sich beim nächsten Anhörungstermin am 6. April weiterhin auf sein Schweigerecht nach Paragraf 136 StPO berufen, werde der Untersuchungsausschuss beim Amtsgericht Tiergarten Beugehaft beantragen, so der Vorsitzende Volker Neumann (SPD).

Beugehaft angedroht

Bevor Terlinden von seinem Schweigerecht Gebrauch machte, gab er eine zwölf Punkte umfassende Stellungnahme vor dem Untersuchungsausschuss ab. Darin erklärte er, ihm sei nicht bekannt, ob politische Entscheidungsprozesse durch die Annahme von Spenden, Provisionen, anderen finanziellen Zuwendungen oder Vorteilen beeinflusst worden seien. Er habe in der Zeit von 1993 bis 1998 einige Male Gelder vom Bundeskanzler erhalten, die er bestimmungsgemäß weitergeleitet habe. Über die Herkunft der Gelder sei er jedoch nicht informiert worden. Er könne nicht ausschließen, auch von dritter Seite Gelder für die CDU erhalten zu haben, habe jedoch keine Erinnerung daran.

Von der Spende, die Kiep 1991 von Schreiber erhalten haben soll, habe er keine Kenntnis. Bezogen auf die 3,3 Millionen-DM-Spende und das Darlehen über 2,6 Millionen DM des Ehepaars Ehlerding vom September 1998 führte er aus, davon seien 5 Millionen DM auf Konten der Bundespartei eingezahlt worden und 900.000 DM dem Landesverband Mecklenburg-Vorpommern zugeflossen. Aufgrund der zeitlichen Abfolge schließe er aus, so Terlinden weiter, dass die Spenden bzw. Darlehen politische Entscheidungsprozesse beeinflusst haben könnten. Die Entscheidung über den Verkauf von bundeseigenen Eisenbahnerwohnungen an ein Konsortium, dem mehrheitlich die Familie Ehlerding angehöre, sei bereits Ende Juni 1998 gefallen.

Bericht nicht gezeichnet

Auch Dr. Rüdiger May, Leiter der Hauptabteilung für Personal, Verwaltung und Finanzen der CDU-Bundespartei, wurde am 23. März vom Untersuchungsausschuss befragt. Der promovierte Politikwissenschaftler bestätigte, den CDU-Rechenschaftsbericht für das Jahr 1987 nicht unterschrieben zu haben, weil es Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Bezahlung einer Briefsendung des ehemaligen CDU-Vorsitzenden Helmut Kohl gegeben habe. Seiner Einschätzung nach sei ein Betrag von 800.000 DM, mit dem die Porto-Rechnung beglichen wurde, nicht korrekt verbucht worden. Schon zuvor habe ihn "die geballte Kraft der Wirtschaftsprüfer angehalten", einen Rechenschaftsbericht zu unterschreiben, bei dem Zahlungen an einzelne Landesverbände der CDU über insgesamt 1,7 Millionen Mark nicht verbucht waren.

Zu seinem Ausscheiden aus dem Amt des Hauptabteilungsleiters stellte May fest, sein Dienstvertrag sei auf Wunsch der CDU "einvernehmlich" zum 30. Juli 1990 aufgelöst worden. Als formaler Grund für die Beendigung seiner Tätigkeit sei ihm ein gestörtes Vertrauensverhältnis zum Bundesvorsitzenden genannt worden. Es sei schwer zu sagen, welchen Stellenwert der genannte Rechenschaftsbericht dabei hatte, so May, er betrachte ihn aber als einen der ausschlaggebenden Punkte.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0003/0003067a
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