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April 04/2000
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ANTRAG DER PDS

Den Opfern gerecht werden

(re) Die PDS möchte Opfern von Strafverfolgung aus politischen Gründen in der Bundesrepublik Deutschland Gerechtigkeit widerfahren lassen. Die Fraktion hat dazu einen Antrag (14/3066) vorgelegt.

Die Abgeordneten verweisen auf in den fünfziger und sechziger Jahren eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen "Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates" und ähnlichen Delikten. Etwa 10.000 Bürger seien von Untersuchungshaft oder Freiheitsstrafen sowie Polizeiaufsicht und Aberkennung bürgerlicher Ehrenrechte betroffen gewesen. Dazu hätten strafrechtliche Verfolgungen wegen Mitgliedschaft in und Betätigung für die verbotene Kommunistische Partei Deutschlands sowie für andere Vereinigungen ebenso gezählt wie die Teilnahme an Veranstaltungen in der DDR.

Das Gesetz über Straffreiheit vom 15. Juli 1968 sei schließlich zwar das politische Eingeständnis von Ungerechtigkeiten gewesen, habe Rechtsstaatlichkeit und Gerechtigkeit jedoch nicht voll wiederhergestellt, so die PDS. Insofern sei es jetzt Sache des Gesetzgebers, den Betroffenen Rehabilitierung und Wiedergutmachung zukommen zu lassen.

Die Fraktion fordert zudem, den Betroffenen des so genannten "Radikalen"-Erlasses vom Januar 1972 den ihnen erlittenen Schaden zu ersetzen. Davon betroffen seien "nicht nur Kommunistinnen und Kommunisten, sondern auch andere Bürgerinnen und Bürger aus dem linken Spektrum der Friedens- und Bürgerbewegung", denen die Tätigkeit im Öffentlichen Dienst verweigert worden sei. Diesbezügliche Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten müssten von Amts wegen oder auf Antrag aufgehoben und den Betroffenen der erlittene Schaden ersetzt werden.

Wie die PDS in ihrer Initiative betont, seien diese Vorkommnisse in Quantität und Qualität keinesfalls mit dem SED-Unrecht in der DDR gleichzusetzen. Es bleibe jedoch ein "dunkler Fleck" in der Geschichte der Bundesrepublik, der rechtss taatlich nicht vertretbar sei.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0004/0004025b
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