Versammlung des Europarats entzog Russland Stimmrecht(aw) Hauptthema der April-Sitzungswoche der Parlamentarischen Versammlung des Europarates war der Konflikt in Tschetschenien. Nachdem die Versammlung Russland bereits im Januar wegen der Unverhältnismäßigkeit seiner militärischen Aktionen im Nordkaukasus scharf verurteilt hatte, beschloss sie am 3. April mit großer Mehrheit (86 zu 23 Stimmen), das brutale Vorgehen der russischen Streitkräfte und die daraus resultierende Nichtbeachtung der Prinzipien des Europarates mit dem Entzug des Stimmrechts der russischen Delegation in ihren Gremien zu sanktionieren. Mit Ausnahme der russischen Delegation war man sich in der Versammlung darüber einig, dass in Tschetschenien die Menschenrechte in gröbster Weise verletzt worden sind. Russland habe nicht nur die totale Zerstörung der tschetschenischen Hauptstadt Grosny planmäßig betrieben, sondern sei auch entgegen geltendem Völkerrecht mit militärischen Mitteln gegen die Zivilbevölkerung vorgegangen, sagte der Leiter der deutschen Delegation, Wolfgang Behrendt (SPD), vor der Versammlung. Bis auf weiteres dürfen nun die russischen Delegierten an den Sitzungen der Versammlung und ihrer Ausschüsse zwar teilnehmen, jedoch nicht mit abstimmen. Einen zeitlich befristeten Ausschluss Russlands können aber nur die Außenminister der Mitgliedstaaten beschließen. Diese wurden daher mit deutlich mehr als der erforderlichen Zweidrittelmehrheit der Stimmen dazu aufgefordert, ein Verfahren zur Aussetzung der russischen Mitgliedschaft unverzüglich einzuleiten, falls Moskau die Forderungen der Parlamentarischen Versammlung nach einem Waffenstillstand und einer unabhängigen Untersuchung der Menschenrechtsverletzungen nicht erfüllen sollte. An ihre 41 Mitgliedstaaten richtete die Versammlung zudem den Appell, gegen Russland eine Staatenklage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg einzuleiten. Zwischenzeitlich hat die deutsche Delegation in der Versammlung des Europarates ihren Bericht über die Tagung vom 26. bis 30. April 1999 in Straßburg als Unterrichtung (14/2563) vorgelegt. |