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April 04/2000
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PETITIONSAUSSCHUSS

Mehr Tierschutz in der Landwirtschaft gefordert

(pt) Für einen besseren Tierschutz bei der Legehennenhaltung in der Landwirtschaft und bei den Tiertransporten hat sich der Petitionsausschuss eingesetzt. Deshalb beschloss er am 5. April einvernehmlich, die zugrunde liegende Eingabe dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten "als Material" zu überweisen und dem Europäischen Parlament zuzuleiten.

In der Petition wurde gefordert, zur Verhinderung von Tierquälereien bei der Tierhaltung und bei den Transporten die entsprechenden Gesetze "sofort" zu verbessern. Die parlamentarische Prüfung durch den Petitionsausschuss ergab, dass wegen der Zuständigkeit der Europäischen Union (EU) einseitige nationale Maßnahmen grundsätzlich nicht zulässig seien. In der EU gibt es laut einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten verbindliche Vorschriften, die tierschutzgerechte Transportbedingungen gewährleisten sollen.

Strenge Anforderungen

Darin seien "strenge Anforderungen" an das Verladen, Füttern und Tränken der Tiere mit entsprechenden Befugnissen der Kontrollbehörden festgeschrieben. Durch ein "wirksames Tierschutzkontrollsystem" werde gewährleistet, dass EU-Exporterstattungen für Rinder nur noch bezahlt würden, wenn die Tiere bis zum Bestimmungsland tierschutzgerecht transportiert würden. Nach Auffassung der Bundesregierung sollen jedoch zur Verbesserung des Tierschutzes die Bestimmungen weiter entwickelt werden mit dem Ziel, die Transportzeiten zu verkürzen.

Bei der Legehennenhaltung weist die Regierung in ihrer Stellungnahme auf die neue EG-Richtlinie hin, nach der durch ein größeres Platzangebot sowie durch die Ausstattung der Käfige mit Nestern, Sitzstangen und Scharrmöglichkeiten ab 2003 EU-weit schrittweise die Haltungsbedingungen von Legehennen verbessert werden sollen. Ab dem Jahr 2012 seien die herkömmlichen Käfige in der gesamten EU verboten und neben der Freiland-, Boden- und Volieren-Haltung nur noch ausgestaltete Käfige erlaubt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0004/0004064b
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