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Mai 05/2000
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Bei Produkthaftung Ausnahmen streichen

(re) Die Ausnahmeregelung für unverarbeitete Naturprodukte und Jagderzeugnisse im Produkthaftungsgesetz soll gestrichen werden. Dazu haben SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf (14/3371) vorgelegt.

Hintergrund ist eine Änderung der EG-Richtlinie über die Haftung für fehlerhafte Produkte, die in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Dadurch müsse die verschuldensunabhängige Haftung des Herstellers für fehlerhafte Produkte zwingend auf unverarbeitete landwirtschaftliche Naturprodukte und Jagderzeugnisse ausgedehnt werden. Bisher sei den Mitgliedstaaten eine Entscheidung darüber freigestellt gewesen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0005/0005061c
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