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Juni 06/2000
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ÄNDERUNG DES TREUHANDGESETZES ABGELEHNT

Kein Vorrang für die Verpachtung von Agrarflächen

(nl) Der Bundestag hat es am 8. Juni abgelehnt, dass die Verpachtung oder die Bestellung von Erbbaurechten bei der Privatisierung land- und forstwirtschaftlicher Flächen einem Verkauf vorgehen soll.

Beantragt hatte dies die PDS-Fraktion mit ihrem Entwurf zur Änderung des Treuhandgesetzes (14/1993), den das Parlament auf Empfehlung des Ausschusses für Angelegenheiten der neuen Länder (14/2933) zurückwies.

Die PDS hatte argumentiert, die Regelungen im Treuhandgesetz zum Kauf der gepachteten Flächen stellten hohe Anforderungen an die Finanzkraft der Betriebe. Dadurch würden andere wichtige Investitionen verhindert. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen zielten darauf ab, den Verkauf staatlicher Bodenflächen zur Ausnahme und die Verpachtung oder die Bestellung von Erbbaurechten zur Regel zu machen.

Die Koalition hatte im Ausschuss erklärt, die verlängerte Pachtdauer für Treuhandflächen von 18 Jahren biete ausreichend Zeit, um die Privatisierung im erforderlichen Umfang voranzutreiben und es den Betrieben zu ermöglichen, zumindest über einen bedeutsamen Eigenbesitz an landwirtschaftlichen Nutzflächen zu verfügen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0006/0006035f
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