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September 08/2000
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ETATENTWURF VORGELEGT

Bund will im Jahr 2001 insgesamt 478,7 Milliarden DM ausgeben

(hh)Die Ausgaben des Bundes sollen sich im Haushaltsjahr 2001 auf 478,7 Milliarden DM belaufen. Dies geht aus dem Entwurf der Bundesregierung für das Haushaltsgesetz 2001 (14/4000) hervor. In diesem Jahr liegt der Ausgabenansatz bei 478,8 Milliarden DM.

Größter Einzeletat soll 2001 wieder der Einzelplan des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung mit 169,54 Milliarden DM (2000: 170,46 Milliarden DM) sein. Es folgen die Bundesschuld mit 86,81 Milliarden DM (83,77 Milliarden DM), das Bundesverteidigungsministerium mit 46,8 Milliarden DM (45,33 Milliarden DM) und das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen mit 44,87 Milliarden DM (49,72 Milliarden DM).

Die meisten Einzeletats sollen im kommenden Jahr über weniger Mittel verfügen können als in diesem Haushaltsjahr. Nach den Plänen der Regierung sollen lediglich das Bundespräsidialamt, das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für Verteidigung, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und das Bundesministerium für Bildung und Forschung mehr Geld ausgeben können.

Die Nettokreditaufnahme wird in dem Gesetzentwurf auf 46,1 Milliarden DM (49,5 Milliarden DM) beziffert.

Der größte Etat ist der des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung.
Der größte Etat ist der des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung.

383,2 Milliarden DM (387,57 Milliarden DM) sollen dem Bundeshaushalt aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben, 33,1 Milliarden DM (28,7 Milliarden DM) aus Verwaltungseinnahmen und 62,4 Milliarden DM (62,53 Milliarden DM) aus übrigen Einnahmen zufließen. Bei den Ausgaben sind 261,09 Milliarden DM (260,85 Milliarden DM) für Zuweisungen und Zuschüsse eingeplant.

81,6 Milliarden DM (78,54 Milliarden DM) sind für den Schuldendienst, 54,57 Milliarden DM (57,49 Milliarden DM) für Investitionen, 52,28 Milliarden DM (51,77 Milliarden DM) für Personalausgaben, 15,63 Milliarden DM (14,85 Milliarden DM) für militärische Beschaffungen und Ähnliches sowie 15,23 Milliarden DM (16,12 Milliarden DM) für Verwaltungsausgaben vorgesehen.

Die Verpflichtungsermächtigungen für 2001 summieren sich laut Entwurf auf 41,53 Milliarden DM. Den größten Anteil dabei hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen mit 15,55 Milliarden DM und das Bundesministerium für Verteidigung mit 7,79 Milliarden DM.

Nach viertägigen Etatberatungen in der Ersten Lesung vom 12. bis 15. September wurde der rund 2.800-Seiten starke Gesetzentwurf an die Ausschüsse überwiesen. Die Verabschiedung im Bundestag ist für Ende November vorgesehen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0008/0008020
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