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Oktober 09/2000
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FORDERUNG DES RECHNUNGSPRÜFUNGSAUSSCHUSSES

Auslandsliegenschaften zukünftig besser verwalten

(hh) Weiterhin unzufrieden mit der Verwaltung der deutschen Liegenschaften im Ausland ist der Rechnungsprüfungsausschuss. Deshalb beschlossen die Mitglieder am 29. September einvernehmlich, dass das Auswärtige Amt (AA), das Bundesfinanzministerium und das Bundesbauministerium ihre Aktivitäten zur kostengünstigeren Verwaltung verstärken und "umgehend" gemeinsame Regelungen vereinbaren und umsetzen sollen.

Seit 1998 beschäftigt sich der Rechnungsprüfungsausschuss in mehreren Sitzungen mit der Verwaltung der deutschen Gebäude im Ausland. Dabei ging es unter anderem auch um die Abwicklung der Botschaften, Kanzleien und Grundstücke der ehemaligen DDR. An Einzelfällen in Buenos Aires, in Mexiko und in Santiago (Chile) wurde deutlich, dass das AA die Liegenschaften oft nur zögerlich abwickelt und dadurch nach Angaben des Bundesrechnungshofes (BRH) ein finanzieller Schaden entsteht.

In seinem jetzt vorgelegten Bericht erkennt der BRH zwar an, dass das AA in der Zwischenzeit einige Anregungen des Bundesrechnungshofes aufgenommen und umgesetzt habe. Trotzdem trage das Außenministerium den Anregungen des BRH nicht ausreichend Rechnung, da ein in sich geschlossenes Regelwerk bisher noch nicht vorliege. "Der Bundesrechnungshof verfolgt die Aktivitäten des Ressorts wegen der langen Zeitabläufe und der bislang erzielten Ergebnisse mit Sorge", heißt es.

Die Mitglieder des Ausschusses betonten, dass es nicht am Auswärtigen Amt liege. Grund für die Verzögerungen seien vielmehr die oft langwierigen Abstimmungen in den Ressorts der Regierung untereinander. Sie würden sich gegenseitig blockieren. "Das Pingpong-Spielchen kann der Bundestag nicht mitmachen", betonte ein Abgeordneter. Der Vertreter des Auswärtigen Amtes wies darauf hin, dass das Außenministerium auf verschiedenen Märkten weltweit tätig sei. Es sei auch im Interesse des Auswärtigen Amtes, das Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Er sagte zu, dass die EDV-gestützte Liegenschaftsverwaltung im April 2001 die Arbeit aufnehmen werde.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0009/0009036a
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