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Oktober 09/2000
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interview

Interview mit der Ausschussvorsitzenden Doris Barnett

"Reform sollte im Konsens beschlossen werden"

Blickpunkt Bundestag: Ihr Ausschuss wird sich in Kürze mit einem Gesetzentwurf zur Reform der Rentenversicherung beschäftigen. Wie wichtig ist es, die Zustimmung möglichst vieler Parlamentarier für die Reform zu gewinnen?

Doris Barnett.
Doris Barnett.

Doris Barnett: Die Rentenstrukturreform ist eine der zentralen sozialpolitischen Aufgaben in dieser Legislaturperiode. Sie ist notwendig, um die Stabilität der gesetzlichen Rentenversicherung auch für die Zukunft zu sichern. Ohne eine umfassende Reform müssten die Beschäftigten im Jahr 2030 entweder einen wesentlich höheren Beitrag zahlen oder die zukünftigen Rentnerinnen und Rentner hätten ein deutlich niedrigeres Rentenniveau hinzunehmen.

Die Reform der Alterssicherung sollte nicht für parteipolitische Taktierereien missbraucht werden – dies verbietet der Respekt vor der Lebensleistung der älteren Generation. Ich hätte mir gewünscht, dass sich die Regierung und die Koalitionsfraktionen zusammen mit den Oppositionsparteien auf eine gemeinsame Gesetzesinitiative verständigt hätten. Die CDU/CSU sieht sich dazu offensichtlich nicht in der Lage. Ich hoffe trotzdem, dass die Oppositionsfraktionen am Ende der parlamentarischen Beratungen der Reform doch zustimmen werden. Die Rentenreform sollte im Konsens der Parteien beschlossen werden.

 

Mit welchen Maßnahmen zum Abbau der Arbeitslosigkeit hat sich der Ausschuss zuletzt befasst?

Wir haben uns mit zahlreichen Initiativen zum Abbau der hohen Arbeitslosigkeit auseinander gesetzt. Beispielhaft möchte ich das "Zweite SGB-III-Änderungsgesetz" (SGB = Sozialgesetzbuch, d. Red.) erwähnen, mit dem das arbeitsförderungsrechtliche Instrumentarium effizienter gemacht wurde. Zu erwähnen sind auch das "Gesetz zur Neuregelung der Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft" ("Schlechtwettergeld") oder – in diesem Jahr – die Debatten um den "Beschäftigungspolitischen Aktionsplan".

 

Welche Schwerpunkte zeichnen sich in der zweiten Hälfte der Wahlperiode ab?

Neben der Rentenstrukturreform wird ein weiteres Thema, welches unmittelbar viele Menschen betrifft, die Beratungen des SGB IX, die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen sein. Große Beachtung dürfte auch der Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes von 1972 zukommen. Ein permanenter Ausschussschwerpunkt ist der Kampf gegen Arbeitslosigkeit. Dazu erwarten wir die Reform des Arbeitsförderungsgesetzes.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0009/0009075
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