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Oktober 10/2000
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GROSSE ANFRAGE DER CDU/CSU-FRAKTION

Über Rock- und Popmusik in Deutschland informieren

(ku) Nach dem Stellenwert der Rock- und Popmusik in Deutschland erkundigt sich die CDU/CSU-Fraktion in einer Großen Anfrage (14/4290). Nach Ansicht der Fraktion stehen Rock- und Popmusik "etwas abseits" der staatlichen Musikförderung und der Diskussion um deren Rahmenbedingungen.

Mit Bezug auf die gesellschaftliche Akzeptanz von Rock- und Popmusik, die fortschreitende Differenzierung der Musikstile und eine Veränderung des Nutzerverhaltens erkundigen sich die Abgeordneten nach dem Anteil dieses musikwirtschaftlichen Bereichs am Bruttosozialprodukt. Die Fragen gelten der künstlerischen und wirtschaftlichen Entwicklung, der Zahl der Beschäftigten und der Umsatzentwicklung in den letzten zehn Jahren sowie dem Beitrag hauptberuflicher Rock- und Popmusiker zum Steuer- und Sozialversicherungsaufkommen in Deutschland.

Des Weiteren soll die Bundesregierung darstellen, ob und wie die Musikförderung organisiert ist, nach welchen Kriterien eine der Bund diese unterstütze und wie in diesem Kontext eine Förderung von Rock- und Popmusik zu sehen sei. Von Interesse ist ebenso der Einfluss der neuen Medien auf die Verbreitung, Nutzung und wirtschaftliche Verwertung von Liedern aus der Pop- und Rocksparte.

Ferner erkundigt sich die Union nach einer möglichen Ungleichbehandlung von elektronischer und Unterhaltungsmusik durch die GEMA, nach unterschiedlichen Besteuerungsgrundlagen von Ensembles und Solisten, nach rechtlichen Bedingungen zur Verhinderung von "Tonträgerpiraterie", nach Anpassung des Urheberrechts an EU-Richtlinien sowie nach Konsequenzen aus den wesentlichen Erleichterungen bei Vervielfältigung und Verbreitung von Musik durch das Internet.

Rock- und Popmusik soll nach Fraktionsmeinung auf Grund der Entwicklung in der Branche rechtliche Bedingungen erhalten, wie andere Bereiche der Kultur- und Musikförderung auch.

 

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0010/0010049b
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