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November 11/2000
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"630-DM-Regelung trifft die Branche nicht so negativ"

(to) Dass die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse (630-DM-Jobs) zu mehr "Bürokratie" geführt hat, hat die SPD am 8. November im Tourismusausschuss nicht bestritten. Anlässlich der Beratung über die Auswirkungen dieser Neuregelung auf die Tourismuswirtschaft verwies die Fraktion allerdings darauf, dass vor der Bundestagswahl Einigkeit bestanden habe, auf die Entwicklung reagieren zu müssen. Es habe über fünf Millionen solcher Arbeitsverhältnisse gegeben.

Die Neuregelung hat sich nach Darstellung der SPD bewährt und eine weitere Erosion der Finanzgrundlagen der Sozialversicherungssysteme verhindert. Auch sei die Tourismusbranche nicht so negativ von dieser Regelung betroffen, wie es oft dargestellt werde.

Die F.D.P. entgegnete, einem Gutachten zufolge habe es kaum Umwandlungen in reguläre Arbeitsplätze gegeben. Auch seien von der Neuregelung überwiegend Bezieher niedrigerer Einkommen betroffen worden. Die Unternehmen klagten über Kostensteigerungen und Bürokratieaufwand. Auch die CDU/CSU stellte fest, dass es nicht zu einer Flexibilisierung des Arbeitsmarktes gekommen sei.

"Nicht mehr Bürokratie"

Die Bundesregierung erklärte, der Mehraufwand an Bürokratie sei nicht höher als bei anderen Arbeitnehmern auch. Auch zuvor habe es bereits ein vereinfachtes Meldeverfahren für 630-DM-Jobs gegeben. Daher sei der Bürokratieeffekt eher gering einzuschätzen. Etwa 100.000 ehemals geringfügige Beschäftigungsverhältnisse seien in sozialversicherte Beschäftigungen umgewandelt worden. Mit der Neuregelung stünden erstmals rund vier Millionen geringfügig Beschäftigte unter dem Schutz der Sozialversicherung.

Die in der Tourismuswirtschaft notwendige Flexibilität könne gewahrt werden, so die Regierung, wenn die so genannte 50-Tage-Regelung angewendet wird. Eine kurzfristige Beschäftigung liege bereits dann vor, wenn ein Rahmenarbeitsvertrag mit einer Laufzeit von höchstens einem Jahr abgeschlossen wird, in dem Arbeitseinsätze an maximal 50 Tagen vereinbart werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0011/0011061b
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