hib-Meldung
051/2005
Stand: 22.02.2005
Weiterführung des deutsch-tschechischen Zukunftsfonds wird geprüft
15/4827) auf eine Kleine Anfrage der
CDU/CSU-Fraktion (15/4770) mit. Wenn
zusätzliche Haushaltsmittel erforderlich sein sollten, werde
es auch auf die Bereitschaft der tschechischen Regierung ankommen,
substanziell zur finanziellen Ausstattung eines künftigen
Fonds beizutragen, heißt es. Entscheidend sei auch die
Bereitschaft der Parlamente beider Staaten, für die
Weiterführung des Zukunftsfonds neue Mittel zur Verfügung
zu stellen. Die Bundesregierung bezeichnet den Fonds als "ein
wichtiges Element im deutsch-tschechischen
Aussöhnungsprozess". Er habe mit der Förderung einer
Vielzahl von Projekten in den unterschiedlichsten Bereichen
erheblich zu einen besseren gegenseitigen Kennen- und
Verstehenlernen zwischen Deutschen und Tschechen beigetragen. Auf
die Frage nach einem zeitlichen Rahmen für Auszahlungen von
Entschädigungsleitungen an die tschechischen Zwangsarbeiter
aus der NS-Zeit durch den Zukunftsfonds als Partnerorganisation der
Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" schreibt die
Bundesregierung, die Leistungsberechtigungen könnten bis zum
30. September 2006 geltend gemacht werden. Habe eine
Partnerorganisation der Stiftung die nicht fristgerechte
Erfüllung einer Leistung zu vertreten, könnten Leistung
noch bis zum 31. Dezember 2006 gewährt werden. Die
Partnerorganisationen der Stiftung würden die Arbeiten - etwa
die ordnungsgemäße Schlussabrechnung der individuellen
Auszahlungen und der Verwaltungskosten - voraussichtlich im ersten
Halbjahr 2007 abschließen.
Berlin: (hib/BOB) Derzeit wird geprüft, ob eine
Weiterführung des 1997 ins Leben gerufenen
deutsch-tschechischen Zukunftsfonds möglich und sinnvoll ist.
Das Auswärtige Amt hat einen Stiftungsrechtsexperten
beauftragt, unterschiedliche mögliche Modelle der
Weiterführung des Fonds und den dafür jeweils
aufzubringenden Mitteleinsatz zu prüfen. Dies teilt die
Bundesregierung in ihrer Antwort (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_051/03