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056/2005
Stand: 24.02.2005
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Auch personelle Voraussetzungen zur Mitwirkung an EU-Vorhaben schaffen

Europa/Antrag

Berlin: (hib/WOL) Der Deutsche Bundestag soll umgehend die notwendigen rechtlichen, organisatorischen, personellen und technischen Voraussetzungen für die effiziente Nutzung der Mitwirkungsrechte des Parlaments bei Rechtssetzungsvorhaben der Europäischen Union schaffen. Dies fordern die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (15/4936), der zusammen mit anderen EU-Initiativen am Donnerstag in erste Lesung beraten wird. Die Notwendigkeit dieser Maßnahmen ergibt sich laut Koalition aus der verstärkten Wahrnehmung der verfassungsmäßigen Aufgaben des Deutschen Bundestages nach Ratifizierung der EU-Verfassung. Der Bundestag müsse in der Lage sein, das Regierungshandeln in den Institutionen der Europäischen Union zu begleiten, zu gestalten und auch zu kontrollieren.

Im Zusammenhang mit dem künftigen Aufgabenumfang seien auch die bereits geleisteten Vorarbeiten einer interfraktionellen Arbeitsgruppe vom Parlament ausdrücklich zu würdigen. Insgesamt wird von der Koalition die Notwendigkeit unterstrichen, den Fraktionen und der Verwaltung des Bundestages in Brüssel eine Vertretung zu ermöglichen, um EU-Gesetzgebungsvorhaben bereits im Vorfeld zu beobachten. Dabei soll auch die zusätzliche Verpflichtung externen Sachverstandes geprüft werden. Die Abgeordneten verweisen in ihrem Antrag auf den ebenfalls von ihnen vorgelegten Gesetzentwurf mit dem die Grundlagen für eine Vereinbarung zwischen Bundestag und Bundesregierung sowie Bundesrat geschaffen werden sollen. So seien Umfang, Einzelheiten und Verfahren in EU-Angelegenheiten besser an die Anforderungen des Bundestages auszurichten, als dies bisher möglich gewesen sei.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_056/04
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