hib-Meldung
062/2005
Stand: 02.03.2005
Im Bundestag notiert: Gebühreneinzugszentrale (GEZ)
15/4908). Die Abgeordneten
interessieren sich für die bisherige Praxis der
Datenbeschaffung durch die GEZ als Gemeinschaftseinrichtung der
Landesrundfunkanstalten zur Wahrnehmung der Gebührenerhebung
wie auch zur Nutzung der Daten im kommerziellen Adresshandel.
Gefragt wird, ob die vorgesehenen Neuregelungen im
Rundfunkgebührenstaatsvertrag dabei mit Grundsätzen des
Datenschutzrechts vereinbar sind. Die Abgeordneten wollen auch
wissen, in welchem Umfang den Anstalten und der GEZ die
privatwirtschaftliche Beschaffung von Adressen erlaubt sein soll
und wie sichergestellt wird, dass gekaufte Daten nicht erneut
kommerziell verwendet werden.
Berlin: (hib/WOL) Nach der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) und
dem Datenschutz erkundigt sich die FDP bei der Bundesregierung in
Form einer Kleinen Anfrage (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_062/12