Deutscher Bundestag
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Februar 02/2001
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Zulassungspraxis beim Pflanzenschutz erörtert

(lw) Der Bundestag hat am 9. Februar auf Empfehlung des Agrarausschusses die Anträge von CDU/CSU (14/3096) und F.D.P. (14/3298) zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Europa abgelehnt. Ziel der Anträge war es, insbesondere den Einsatz der Pflanzenschutzmittel in Deutschland sicherzustellen, die für den umweltschonenden integrierten Pflanzenanbau unverzichtbar sind. Die Antragsteller hatten neben einer Reihe von Maßnahmen auf nationaler und EU-Ebene zur Zulassung dieser Mittel die Fristverlängerung zur Harmonisierung der Zulassung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen von 2002 bis zum Jahre 2006 gefordert. Die Ablehnung wurde von Seiten der Koalitionsfraktionen damit begründet, dass es aufgrund der erheblichen Anstrengungen der Regierung derzeit entsprechender Initiativen nicht bedürfe.

Gegenstand der Beratungen war ferner die Antwort der Bundesregierung (14/4136) auf eine Große Anfrage der F.D.P. zur Harmonisierung der Zulassungspraxis von Pflanzenschutzmitteln auf europäischer Ebene (14/3054). Eigenen Angaben zufolge rechnet die Regierung weder damit, dass die EU-Kommission einen Vorschlag für eine einheitliche EU-Zulassung von Pflanzenschutzmitteln im Handel vorlegen wird, noch damit, dass die Mehrheit der Mitgliedstaaten einem solchen Vorschlag zustimmen würde.

Keine Einschränkung der Forschungsförderung

Im Rahmen der verbundenen Debatte hat der Bundestag darüber hinaus einen Antrag der F.D.P. zum Innovationspotenzial moderner Technologien für mittelständische Pflanzenzüchter (14/2297) zur federführenden Beratung an den Agrarausschuss überwiesen. Die Fraktion lehnt darin eine einseitige Hervorhebung des so genannten "ökologischen Landbaus" vor allem gegenüber dem integrierten Pflanzenbau und auch gegenüber der konventionellen Landwirtschaft ebenso ab wie die Einschränkung der Forschungsförderung von wirtschaftlich bedeutenden Pflanzen. Im Interesse von Landwirtschaft, Pflanzenzüchtung, Forschung und Entwicklung müsse das noch ungenutzte Potenzial nachwachsender Rohstoffe möglichst optimal genutzt werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0102/0102020b
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