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Februar 02/2001
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GRUPPENANTRAG

Nichtraucher besser schützen

(as) Die Mehrheit der Mitglieder des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung hat sich am 7. Februar dafür ausgesprochen, den Schutz von Nichtrauchern am Arbeitsplatz zu verbessern. Ein entsprechender Gruppenantrag mehrerer Abgeordneter (14/3231) wurde mit 15 zu 9 Stimmen befürwortet. In der Initiative heißt es, der Gesundheitsschutz von nichtrauchenden Arbeitnehmern solle im Hinblick auf neue eindeutige medizinische Erkenntnisse über die Schädlichkeit des Passivrauchens gestärkt werden. Die Regierung solle Konzepte für die innerbetriebliche Prävention und die freiwillige Raucherentwöhnung ausarbeiten lassen.

Die Befürworter des Antrags (elf Abgeordnete der SPD, je einer der CDU/CSU und von Bündnis 90/Die Grünen und zwei der PDS) erklärten, die Arbeitsstättenverordnung müsse im Sinne des Nichtraucherschutzes ergänzt werden. In über 90 Ländern gebe es bereits einen gesetzlichen Nichtraucherschutz.

Die EU habe 1989 ihre Mitgliedstaaten zu Maßnahmen im Nichtraucherschutz aufgefordert. Der Vorschlag solle zu Rechtssicherheit und Rechtsfrieden beitragen, da derzeit die jeweilige Mehrheit in den Betrieben über das Rauchen entscheide.

Die Gegner des Antrages (vier von der Union, drei der SPD und zwei der F.D.P.) hielten dem entgegen, es gebe bereits eine umfängliche Rechtsprechung zum Nichtraucherschutz. Mit dem Antrag würde nur ein "bürokratischer Moloch" herangezogen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0102/0102050a
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