Deutscher Bundestag
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März 03/2001
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eingang-ausgang

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"Vor der thür ist drauszen", sagt ein altes Sprichwort. Vor der Tür ist draußen, aber wir wollen doch zu gern wissen, was sich drinnen abspielt. Dem müssen Türen in einem Hohen Hause dienlich sein: Einblicke gewähren, auf das Leben und das Treiben dahinter. Was tun die Menschen dort? Man soll es sehen können, schließlich haben sie auch durch einen selbst ihre Zutrittsberechtigung erlangt. Und so werden sie dann auch genannt, an den Türen - "Zutrittsberechtigte". Oder "Nur für Abgeordnete und Mitglieder der Bundesregierung". Warum ein "nur" vorangestellt wird, weiß niemand so genau. "Zugang für Zutrittsberechtigte" täte es auch. Bitte, es klingt nicht schön, aber es sagt, was zu sagen ist: Hier sollen die durch die Tür gehen, deren Auftrag es ist, Politik zu machen. Das sei zu akzeptieren, bittet man. Warum nicht? Schließlich gewähren die Ein- und Ausgänge genügend freie Sicht auf das, was sich dahinter oder davor abspielt. Das ist fast so, als hätte man selbst einen Fuß in der Tür. Dann kann man auch mit einem kleinen Augenzwinkern darüber sinnieren, warum auf den Eingängen "Eingang" und auf den Ausgängen "Ausgang" und am Restaurant "Restaurant" steht. Als traute man den Bildern nicht, die hinter hohem Glas zu sehen sind. Dann aber wäre doch schön, es stünde da zu lesen: "Nur Restaurant", "Ein Eingang", "Hier dürfen Sie uns Ihren Hausausweis zeigen", "Schön, dass Sie da sind" …

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Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0103/0103012
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