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März 03/2001
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KARTELLAMTSPRÄSIDENT IM WIRTSCHAFTSAUSSCHUSS

Schutz des Wettbewerbs in der Europäischen Union nicht mindern

(wi) Ein "Höchstmaß an Rechtssicherheit" im europäischen Kartellrecht hat der Präsident des Bundeskartellamtes, Ulf Böge, am 7. März im Wirtschaftsausschuss befürwortet. Anlässlich der Beratung aktueller Entwicklungen im Wettbewerbsrecht der EU griff Böge damit Forderungen aus dem Ausschuss auf. Hintergrund ist die Absicht der EU-Kommission, vom Anmelde- und Genehmigungssystem abzugehen und zu einem Verfahren der "Legalausnahme" zu kommen, welches besagt, dass eine Freistellung vom Kartellverbot automatisch eintritt, wenn bestimmte gesetzliche Voraussetzungen vorliegen.

Laut Böge hat die Kommission unter anderem vorgeschlagen, dass das europäische Kartellrecht nur bei grenzüberschreitenden Kooperationen anzuwenden sein soll. Dies hätte Auswirkungen auf die Anwendung des deutschen Rechts und würde den Wettbewerbsschutz vermindern. Während in Deutschland auch gegen vergleichsweise marktstarke Unternehmen vorgegangen werden könne, müsse im EU-Recht "Marktmacht" vorliegen.

Als weiteres Problem nannte Böge die geplante Generalermächtigung für die EU-Kommission bei Gruppenfreistellungen. Damit könnte Brüssel die Freistellung von Kooperationen und Kartellen vorantreiben, so Böge. Schließlich sei das Bundeskartellamt nicht der Meinung, dass der Kommission ermöglicht werden sollte, von den nationalen Kartellbehörden alle Verfahren mitgeteilt zu bekommen und jederzeit ein Verfahren an sich ziehen zu können.

Der Wirtschaftsausschuss hatte bereits im vergangenen Jahr seine Bedenken gegen dieses Verfahren zum Ausdruck gebracht. Im Zentrum der Kritik steht dabei die befürchtete Niveauabsenkung des Wettbewerbsschutzes. Nach den Worten Böges wäre dieses Verfahren mit einem "höheren Risiko" verbunden. Der Behördenchef sprach sich zudem für eine klare Kompetenzregelung zwischen deutschem und europäischem Kartellrecht aus.

Der Ausschuss einigte sich darauf, erneut in einer Entschließung, die fraktionsübergreifend erarbeitet werden soll, Stellung zu beziehen. Für die SPD-Fraktion widerspricht die geplante Einführung der Legalausnahme, bei der Kartelle nicht mehr in jedem Fall angemeldet werden müssen, elementar dem deutschen Wettbewerbsrecht. Die stringente Kontrolle von Kartellen sollte beibehalten werden. Schlecht wäre, so die Fraktion, wenn es zu einer Aufweichung der Missbrauchsaufsicht käme.

Nach Auffassung der CDU/CSU wird eine einheitliche Anwendung des europäischen Kartellrechts immer notwendiger. Derzeit gebe es viel Unsicherheit bei der Wirtschaft. Die EU-Kommission maße sich Dinge an, die mit dem deutschen Verwaltungsrecht nicht in Einklang stünden. Die Rechtssicherheit für die Unternehmen müsse erhöht werden. Zumindest müsse das Optionsrecht gewährleistet sein, um eine Klärung herbeiführen zu können. Die Fraktion empfahl auch, die künftige Regulierung von Märkten beim Bundeskartellamt "anzubinden". Dem Anliegen der Union, die angespannte Personalsituation des Kartellamtes zu verbessern, schlossen sich die übrigen Fraktionen an. Auch das Wirtschaftsministerium bezeichnete sie als "problematisch".

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0103/0103033a
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