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Mai 05/2001
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KRANKENKASSEN

Wahlrecht soll neu geregelt werden

(ge) Krankenversicherte sollen ab dem 1. Januar 2002 die Möglichkeit bekommen, ihre Mitgliedschaft bei ihrer Kasse mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende zu kündigen. Dies sieht ein Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (14/5957) vor.

Die Koalition erläutert, nach geltendem Recht könnten Versicherungspflichtige nur einmal jährlich kündigen. Dies habe für die Kassen die Konsequenz gehabt, dass sich die Mitgliederzahlen sprunghaft verändert hätten. Dadurch seien die Haushaltsplanungen der betroffenen Kassen beeinträchtigt worden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0105/0105024e
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