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06/2001
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GESETZENTWURF DER BUNDESREGIERUNG

Steuersatz für Agrardiesel soll auf 50 Pfennig sinken

(fi) Die Bundesregierung will den Steuersatz für den in der Land- und Forstwirtschaft verwendeten Dieselkraftstoff auf 50 Pfennig pro Liter festschreiben. Gleichzeitig soll eine bis Ende 2002 befristete teilweise Vergütung der Mineralölsteuer für Heizöl, Erd- und Flüssiggas eingeführt werden, das von Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft zum Beheizen von Gewächshäusern für die Pflanzenproduktion verwendet worden ist, wie aus einem Regierungsentwurf zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes (14/6141) hervorgeht. Der Bundestag hat ihn am 31. Mai zur Beratung an den Finanzausschuss überwiesen.

Diese Vergütung wird laut Regierung neben dem für diese Betriebe geltenden ermäßigten Ökosteuersatz sowie der Vergütung für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit hohem Nutzungsgrad gewährt.

Zum Jahresbeginn war das Agrardieselgesetz in Kraft getreten, das einen Steuersatz von 57 Pfennig pro Liter vorgeschrieben hatte. Die Regierung begründet die nun angestrebte Senkung mit Wettbewerbsunterschieden innerhalb der EU. Da die Steuersenkung rückwirkend ab 1. Januar 2001 in Kraft treten soll, ergibt sich nach Regierungsangaben für Agrardiesel 2001eine steuerliche Begünstigung von 30 Pfennig pro Liter, 2002 von 36 Pfennig und 2003 von 42 Pfennig. Wenn man die bisherige Verbrauchsmenge von 2 Milliarden Liter unterstelle, führe dies 2001 zu Vergütungsansprüchen von 600 Millionen DM, 2002 von 720 Millionen DM und 2003 von 840 Millionen DM, so die Regierung. Die teilweise Vergütung der Mineralölsteuer auf Heizstoffe im Gewächshausanbau führe zu einer steuerlichen Begünstigung von 8 Pfennig pro Liter bei Heizöl, 3,60 DM pro Megawattstunde bei Erdgas und 50 DM pro Tonne bei Flüssiggasen.

Der Bundesrat erwartet nach eigenen Angaben, dass sich die Regierung um gleiche Wettbewerbsbedingungen in der EU bei den Gasölbezugskosten bemüht. Mit Ablauf der Begünstigung für den Gewächshausanbau Ende 2002 sollte der Steuersatz für Agrardiesel wenigstens auf 47 Pfennig gesenkt werden. Die Regierung erklärt, sie sehe den Schlüssel für eine bessere Wettbewerbssituation deutscher Bauern vor allem in einer harmonisierten Diesel-Besteuerung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0106/0106035a
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