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07/2001
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Arbeitsförderung transparenter und effektiver gestalten

(as) Das Arbeitsförderungsrecht soll transparenter und effektiver gestaltet werden. Mit diesem Ziel hat die CDU/CSU einen Antrag (14/6162) vorgelegt.

Darin heißt es, bei einer Reform des maßgeblichen Dritten Sozialgesetzbuches (SGB III) sollte darauf geachtet werden, für mehr Erfolgskontrolle bei den arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zu sorgen, Hilfsangebote auszubauen sowie Leistungsmissbrauch intensiver zu bekämpfen. Außerdem sollen nach dem Willen der Union die Arbeitsmarktpolitik verstärkt dereguliert und dezentralisiert sowie das Subsidiaritätsprinzip ausgebaut werden. In diesem Zusammenhang sollten die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen genauso wie Qualifizierungsmaßnahmen zu einem weitaus geringeren Teil über die Beitragssätze der Arbeitslosenversicherung finanziert werden. Sie seien gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Deshalb müssten auch Personenkreise wie Beamte und Selbstständige herangezogen werden, die keine Beiträge leisteten. Als erster Schritt sollten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nicht mehr über den Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit, sondern über den Bundeshaushalt finanziert werden. Außerdem fordert die Fraktion, den Arbeitsmarkt "vernünftig" zu regulieren und die Bildungspolitik "zukunftsnah" zu gestalten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0107/0107046d
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