Deutscher Bundestag
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07/2001
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Heimgesetz verabschiedet

(fa) Das Dritte Gesetz zur Änderung des Heimgesetzes kann zum 1. Januar 2002 in Kraft treten. Der Bundestag hat am 21. Juni den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf (14/5399) auf Empfehlung des Familienausschusses (14/6366) in der vom Ausschuss geänderten Fassung verabschiedet. Damit sollen die Rechtsstellung und der Schutz von Heimbewohnern verbessert, Mängel des geltenden Rechts beseitigt und Regelungslücken ausgefüllt werden.

Keine Mehrheit fand der Antrag der F.D.P.-Fraktion (14/5565) mit der Forderung, das "Betreute Wohnen" nicht in den Geltungsbereich des Heimgesetzes zu stellen, sowie eine "Experimentierklausel" einzuführen und eine Schiedsstelle zu schaffen, die bei Uneinigkeit über die Berechtigung einer Erhöhung des Heimentgelts als Überprüfungsinstanz fungieren solle.

 

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0107/0107049c
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