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08/2001
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ARBEITS- UND SOZIALMINISTERIUM

Bundesanstalt für Arbeit soll im nächsten Jahr keinen Zuschuss erhalten

(hh) Der Zuschuss für die Bundesanstalt für Arbeit soll im Jahr 2002 entfallen, während das Soll für das laufende Jahr noch 613,6 Millionen € beträgt. Dies ist im Entwurf für den Einzelplan 11, den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung, vorgesehen. Der größte Einzelplan des Bundeshaushalts soll 2002 88,88 Milliarden € betragen (2000: 86,74 €). Damit macht er mehr als ein Drittel des Gesamtetats aus. Für Zuweisungen und Zuschüsse werden 88,67 Milliarden € (86,53 Milliarden €) anvisiert.

Einzelplan 11.

Angehoben werden soll der Ansatz für die Leistungen an die Rentenversicherung, und zwar von 69,3 Milliarden € im laufenden Jahr auf nun 72,18 Milliarden €. Einen wesentlichen Anteil daran hat der zusätzliche Bundeszuschuss an die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten. Er ist mit nun 14,78 Milliarden € (12,18 Milliarden €) verbucht. Zur Erläuterung heißt es, ab dem Jahr 2000 würde durch den Bund aus dem Aufkommen der Ökosteuer-Erhöhungsbeträge ein zusätzlicher Zuschuss gezahlt, der dazu beitragen soll, den Beitragssatz in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten zu senken. Der turnusmäßige Bundeszuschuss an diese Versicherung soll im Jahr 2002 27,25 Milliarden € (26,62 Milliarden €) ausmachen.

Die Beitragszahlungen für Kindererziehungszeiten der Arbeiter und Angestellten sind mit 11,46 Milliarden € und damit rund 76 Millionen € weniger beziffert. Den Angaben zufolge trägt der Bund ab dem 1. Juni 1999 die Beiträge für Kindererziehungszeiten. Auch der Zuschuss an die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten in den neuen Ländern wird den Planungen zufolge von 7,22 Milliarden € auf 7,36 Milliarden € angehoben. Der Bund will sich 2002 außerdem mit 7,47 Milliarden € an der knappschaftlichen Rentenversicherung beteiligen. Damit bleibt dieser Posten gegenüber dem laufenden Jahr nahezu konstant.

Für die Erstattung von Aufwendungen der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte auf Grund der Überführung von Zusatzversorgungssystemen in die Rentenversicherung in den neuen Ländern soll mit 2 Milliarden € etwas weniger ausgegeben werden als im Jahr 2001 (2,3 Milliarden €). Steigen soll dagegen der Zuschuss zu Beiträgen der Werkstätten der Behinderten, und zwar von 764 Millionen € auf 800 Millionen €. Sinken wird laut Regierungsentwurf die Erstattung von einigungsbedingten Leistungen an die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten, und zwar von 1,08 Milliarden auf 938 Millionen €.

Die Leistungen an die Künstlersozialkasse sollen mit 91,9 Millionen € um fast 7 Millionen € steigen. Davon macht laut Entwurf der Zuschuss des Bundes 84,5 Millionen € (77,72 Millionen €) aus.

Es ist geplant, die Aufwendungen des Bundes für die gesetzliche Unfallversicherung von 158,5 Millionen € auf 155 Millionen € zurückzufahren. Für die Fremdrenten in der Unfallversicherung sind 35 Millionen € vorgesehen (33,75 Millionen €). Insgesamt sollen im kommenden Jahr für die Sozialversicherung mit 72,47 Milliarden € rund 3 Milliarden € mehr ausgegeben werden.

Der zweite wichtige Bereich des Haushalts des Arbeits- und Sozialministeriums ist die Arbeitslosenhilfe. Hierfür sind im kommenden Jahr 11,7 Milliarden € eingeplant. Damit ist der Ansatz um knapp 140 Millionen € gestiegen. 257 Millionen € sind für die Eingliederungshilfe von Spätaussiedlern, Asylberechtigten und Kontingentflüchtlingen vorgesehen. Die Ausgaben für Leistungen nach dem Dritten Sozialgesetzbuch liegen nach dem Wegfall des Bundeszuschusses für die Bundesanstalt für Arbeit nur noch bei 12,03 Milliarden €. Der Ansatz für dieses Jahr wurde auf 12,64 Milliarden € beziffert.

Auch die Ausgaben für die Kriegsopferversorgung und -fürsorge sollen gesenkt werden. Geplant sind nur noch 3,79 an Stelle der 3,97 Milliarden € für das Jahr 2001. Die Versorgungsbezüge für Witwen und Witwer machen 1,66 Milliarden € (1,74 Milliarden €) und die Bezüge für Beschädigte 1,25 Milliarden € (1,28 Milliarden €) aus.

Deutlich angehoben wurde der Ansatz für Mittel für die Integration von Zuwanderern, und zwar von 48,5 Millionen € auf 131,7 Millionen €. Neu ist der Etatposten "Förderung von Sprachkursen zur Integration von Zuwanderern" mit 102,4 Millionen €. Finanziert werden sollen Sprachkurse für Ausländer und Aussiedler über 27 Jahre mit einem auf Dauer angelegten Aufenthaltsstatus. Für die Arbeit der Ausländerbeauftragten sollen 378.000 € (364.000 €) bereitgestellt werden.

Stark gekürzt wurden in dem Entwurf die sozialen Hilfsmaßnahmen für Arbeitnehmer der Kohle- und Stahlindustrie. Im Jahr 2002 sollen nur noch 1 Million € an Stelle von 30,6 Millionen € für diesen Bereich aufgewendet werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0108/0108028b
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