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09/2001
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GESETZENTWURF DER BUNDESREGIERUNG

Partnerschaft mit den AKP-Staaten auf eine "zeitgemäße Grundlage" stellen

(ez) An den Fachausschuss überwiesen hat der Bundestag am 18. Oktober einen Regierungsgesetzentwurf zum Partnerschaftsabkommen vom 23. Juni 2000 zwischen den AKP-Staaten (Afrika, Karibik und Pazifischer Ozean) sowie der EU und ihren Mitgliedstaaten (14/7053).

Die Regierung will damit die bisherige 25-jährige Zusammenarbeit zwischen Industriestaaten und Entwicklungsländern auf eine "zeitgemäße Grundlage" stellen

Die Regierung erklärt, angesichts veränderter wirtschaftlicher und politischer Gegebenheiten innerhalb der EU und auf internationaler Ebene sei eine Neuausrichtung der Partnerschaft mit den AKP-Staaten erforderlich gewesen. Das im Juni 2000 in Cotonou, der Hauptstadt des westafrikanischen Staates Benin, unterzeichnete Abkommen basiere auf vier Grundsätzen. Diese zeigten sich in der Gleichheit der Partner und der Eigenverantwortung für Entwicklungsstrategien, im Grundsatz der Partizipation (durch Beteiligung der Zivilgesellschaft), in der Betonung des Dialogs und der Erfüllung beiderseitiger Verpflichtungen sowie bei der Differenzierung und Regionalisierung der Märkte.

Die Bundesregierung legt dar, Armutsbekämpfung als zentrales Ziel der Partnerschaft gehöre zu den wichtigsten Neuerungen des Abkommens.

Eine wichtige Neuerung sei auch die Verankerung einer "verantwortungsvollen Regierungsführung" (Good Gouvernance) als fundamentaler Bestandteil im Abkommen. Das mache es möglich, die Zusammenarbeit in Fällen schwerer Korruption auszusetzen und ergänze die bereits zuvor vertraglich vereinbarten Aussetzungen bei Verstößen gegen Menschenrechte, gegen demokratische Grundsätze oder gegen die Rechtsstaatlichkeit.

Als dritter Punkt wird eine Neugestaltung der Handelsbeziehungen zwischen AKP und EG-Staaten genannt. So werde den AKP-Staaten statt bisher einseitig gewährter Präferenzen ein gegenseitiger Marktzugang im Rahmen von regional zu verhandelnden Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zugesichert. Mit einer Frist bis Ende 2007 stehe dies im Einklang mit den Bestimmungen der Welthandelsorganisation (WTO) und stelle zugleich die "entwicklungspolitisch beste Lösung" dar. Mit Übergangsfristen bis zu zwölf Jahren biete sich den AKP-Staaten die Chance, ihre Märkte gründlich auf ein regional angepasstes Freihandelsabkommen vorzubereiten.

Vierter Punkt sei ein umfassender partnerschaftlicher Ansatz mit Konzentration auf gemeinsame Strategien und Grundsätze, auf eine verstärkte Beteiligung der Zivilgesellschaft, auf Förderung der Privatwirtschaft, Unterstützung regionaler Integrationsprozesse und eine Effektivierung beziehungsweise Flexibilisierung des finanziellen Instrumentariums.

Im Gegensatz zu den bisherigen Abkommen Lomé I bis IV mit fünf beziehungsweise zehn Jahren Laufzeit ist für "Cotonou" erstmals eine Laufzeit von 20 Jahren vereinbart worden. Dabei sollen die so genannten Finanzprotokolle wie schon bisher für je fünf Jahre gelten, während Durchführung oder Sektorleitlinien einmal jährlich überprüft und angepasst werden.

Die Regierung erklärt, die Finanz.hilfe der EU für die AKP-Staaten betrage für den Zeitraum 2000 bis 2005 rund 15,2 Milliarden €, davon leiste Deutschland 3,23Milliarden €.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0109/0109031a
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