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09/2001
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EXPERTENBEFRAGUNG

DGB: Job-AQTIV-Gesetz vom Grundsatz her sehr positiv zu beurteilen

(as) Die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Ursula Engelen-Kefer, betrachtet das von SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebrachte Job-AQTIV-Gesetz (14/6944) als "sehr positiv". Dies gelte insbesondere für die Eingliederung Arbeitsloser und die Qualifizierung, hieß es am 15. Oktober in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung.

Auf der Tagesordnung standen außerdem Anträge der CDU/CSU (14/6888) und FDP (14/6621). Man dürfe aber die Arbeitsmarktpolitik nicht zu sehr beanspruchen; in Zeiten des generellen Arbeitsplatzmangels könne ein solcher Gesetzentwurf nicht alles leisten, erklärte Engelen-Kefer. Während die Gewerkschafterin den präventiven Ansatz des Entwurfs positiv herausstellte, kritisierte sie die geplante Verlängerung der Arbeitnehmerüberlassung von 12 auf 24 Monate.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks dagegen sah zu viele weitere Förderungen im zweiten Arbeitsmarkt, die durch den Gesetzentwurf geschaffen würden. Dies dürfte nicht dazu führen, dass die Erhaltung und Schaffung wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze behindert werde. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di räumte dem Gesetzentwurf langfristig ein Einsparpotenzial ein. Kurzfristig würden aber neue Kosten entstehen, da zum Beispiel nach sechs Monaten Arbeitslosigkeit vorgesehen sei, private Dienstleister einzuschalten. Kurzfristig werde somit ein höherer Bundeszuschuss für die Bundesanstalt für Arbeit (BA) nötig werden.

Neue Aufgaben für die BA

Auch Christoph Kannengießer von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände sieht neue Aufgaben auf die BA zukommen. Neu sei insbesondere, dass sich die Bundesanstalt nun auch um die Qualifizierung von Beschäftigten kümmern solle. Die Initiative der Koalition habe einige positive Ansätze, erklärte der Experte. So sei erkannt worden, dass die Zeitarbeit positive Auswirkungen habe. Dennoch fehle offenbar der Mut, um die Zeitarbeit von bürokratischen Hürden zu befreien. Weitere Deregulierungsschritte seien notwendig, um die Beschäftigungsmöglichkeiten von älteren Arbeitnehmern und Geringverdienern zu verbessern. Für die IG Metall entsteht die Gefahr des Lohndumpings, wenn die Arbeitnehmerüberlassung wie vorgesehen ausgebaut wird. Dadurch werde in der Tendenz die Stammbelegschaft durch deutlich niedriger bezahlte Arbeitskräfte ersetzt. Wenn die Leiharbeit tatsächlich eine Brücke in den ersten Arbeitsmarkt sei, müsse sie diese Funktion auch schon nach zwölf Monaten ausüben können, so der Gewerkschafter.

Präventive Arbeitsmarktpolitik

Die Arbeitsmarktpolitik wird künftig präventiv gestaltet und individuell auf Arbeitssuchende zugeschnitten. Mit diesen Worten hat die SPD die Ziele des Job-AQTIV-Gesetzes der Koalition (14/6944) am 17. Oktober im Arbeits- und Sozialausschuss beschrieben. Die Vermittlung von Arbeitssuchenden wolle man verbessern, indem Eingliederungsvereinbarungen mit jedem Einzelnen getroffen würden, hieß es weiter. Auf diese Weise werde eine engere Kooperation der Betroffenen mit den Arbeitsämtern entstehen. Außerdem sei es Ziel der Koalition, die Infrastrukturpolitik mit der Arbeitsmarktpolitik stärker zu verzahnen. In den Augen der CDU/CSU wird zu wenig Geld für die Arbeitsförderung ausgegeben und dieses nicht wirkungsvoll eingesetzt. So dürfe die Vergabe und Bewilligung der Mittel nicht ein und derselben Person obliegen. Auch sei es erforderlich, die Erfolgskontrolle der Arbeitsvermittlung zu verbessern und die Rentenbeiträge für Arbeitnehmer über 55 Jahre im Falle von 35 Beitragsjahren abzusenken, um deren Beschäftigungschancen zu verbessern. Maßnahmen zur Förderung der Altersteilzeit sind nach Überzeugung der Parlamentarier auf Dauer nicht zu finanzieren.

Nach Auffassung der Bündnisgrünen wird sich die Arbeitsmarktpolitik durch das Gesetz weitgehend verändern. Sie bekomme durch die Reform einen "zentralen Schub", da insbesondere Langzeitarbeitslosen geholfen werde. Die PDS hingegen macht zusätzliche Transfermaßnahmen infolge des Gesetzentwurfs aus, die die Arbeitslosigkeit nicht verhindern würden. Insbesondere sei es schwierig, die Leiharbeitszeit von 12 auf 24 Monate zu verlängern. Im Gegensatz dazu spricht sich die FDP dafür aus, die Leiharbeitszeit auf 36 Monate auszuweiten. Insgesamt habe der Gesetzentwurf der Koalition einige "vernünftige Ansätze", dies gelte insbesondere für die Beratung der Arbeitssuchenden. Deren Betreuung solle einen Schwerpunkt jeder Arbeitsmarktpolitik darstellen.

PDS will öffentlich fördern

Einen Sektor öffentlich geförderter Beschäftigung zwischen Staat und Markt fordert die PDS in einem Antrag (14/7070) zur Arbeitsmarktpolitik. Darin heißt es, ein solches Instrument sei geeignet, unbefriedigte gesellschaftliche Bedürfnisse mit dem Abbau eines Teils der Massenarbeitslosigkeit zu verbinden. Das in der Bundesrepublik bestehende Defizit von mehr als sechs Millionen Arbeitsplätze komme einer "Erosion der traditionellen Arbeitsgesellschaft" gleich, die nicht mehr durch wirtschaftliches Wachstum ausgeglichen werden könne.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0109/0109048a
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