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09/2001
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GESETZENTWURF DER BUNDESREGIERUNG

Anlagen zur Stromerzeugung durch Kraft-Wärme-Kopplung modernisieren

(wi) Die Bundesregierung will Anreize schaffen, bestehende Anlagen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zu erhalten und zu modernisieren. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (14/7024) vorgelegt, der am 1. Januar 2002 in Kraft treten und das bestehende KWK-Gesetz vom vergangenen Jahr ablösen soll. Der Bundestag hat ihn am 12. Oktober zur Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen.

Ziel sei es, die klimafreundliche Energieerzeugung in KWK-Anlagen zu sichern und auszubauen. Bestehende Anlagen sollen dem Entwurf zufolge befristet geschützt werden. Auch ist vorgesehen, den Bau von Blockheizkraftwerken mit einer elektrischen Leistung bis zwei Megawatt und die Markteinführung von Brennstoffzellen-Anlagen anzuregen.

Durch die Liberalisierung des Strommarktes hätten sich die Rahmenbedingungen für den wirtschaftlichen Betrieb von KWK-Anlagen auf Grund sinkender Strompreise verschlechtert, heißt es zur Begründung. Der Gesetzgeber habe daraufhin das bestehende KWK-Gesetz beschlossen. Nach der jetzigen Regelung gebe es einen Anspruch auf Vergütung für Strom aus KWK-Anlagen, die von Energieversorgungsunternehmen (EVU) betrieben werden, welche die Endverbraucher versorgen. Voraussetzung für den Vergütungsanspruch sei allein, dass der Strom aus einer KWK-Anlage in das allgemeine Versorgungsnetz gespeist wird.

Kohlendioxidausstoß mindern

Nach dem vorliegenden Entwurf ist nur für den eingespeisten Strom, der im gekoppelten Betrieb gleichzeitig mit Nutzwärme erzeugt wird (so genannter KWK-Strom), eine Zusatzvergütung vorgesehen. Damit würde eine geringere Strommenge begünstigt, diese aber dafür auch besonders ressourcenschonend erzeugt.

Auch KWK-Anlagen, die nicht von EVU betrieben werden, welche die Endverbraucher versorgen, sollen in den Anwendungsbereich der Neuregelung fallen, wenn sie Strom in die Versorgungsnetze einspeisen. Die Regierung verspricht sich dadurch bis zum Jahr 2005 im Vergleich zu 1998 eine zusätzliche Minderung der jährlichen Kohlendioxidemissionen um mindestens 10 Millionen Tonnen und im Jahr 2010 von möglichst 23 Millionen Tonnen. Sie schätzt, dass sich die Förderkosten nach diesem Gesetz bis 2010 auf höchstens 8 Milliarden DM belaufen. Weitere 700 Millionen DM resultierten aus Zusatzvergütungen für Strom aus neuen kleinen Blockheizkraftwerken.

Marktpreis plus Zuschlag

Für gering wird der Aufwand für die Zusatzvergütungen für Strom aus neuen Brennstoffzellen-Anlagen gehalten. Höhere Strombezugskosten erwartet die Regierung zunächst nicht. Im Einzelnen sieht der Entwurf für KWK-Strom eine Einspeisevergütung vor, die sich aus dem Preis, der zwischen dem Anlagen- und dem Netzbetreiber zu vereinbaren ist, und einem Zuschlag in Höhe von anfangs 1,53 Cent pro Kilowattstunde zusammensetzt. Die Vergütung für Strom aus neuen kleinen Blockheizkraftwerken soll sich auf den vereinbarten Preis plus einen Zuschlag von anfänglich 2,56 Cent pro Kilowattstunde belaufen. Für Strom aus neuen Brennstoffzellen-Anlagen soll die Vergütung den vereinbarten Preis plus 5 Cent pro Kilowattstunde betragen.

Der Bundesrat will, dass die Regierung ihr Vorhaben EU-rechtlich prüft. Begrüßt wird, dass die Regierung auf die lange favorisierte Quotenregelung zu Gunsten einer Bonusregelung verzichtet habe, da die Quotenregelung schwierige Fragen der Umsetzung aufgeworfen hätte. Problematisch sei die Aufspaltung der Vergütung in einen Marktpreis und einen Zuschlag. So könnte der Netzbetreiber auf Grund seines Monopols den Marktpreis herunterhandeln, was der KWK-Förderung zuwiderlaufen würde.

Die Regierung weist darauf hin, dass falls nach einer Zwischenüberprüfung Ende 2004 das Kohlendioxidminderungsziel in Frage gestellt wäre, "ordnungsrechtliche Maßnahmen" ergriffen werden könnten, um die angestrebte Minderung zu erreichen. In diesem Fall würde sich nach heutiger Einschätzung dafür eine Quotenregelung eignen, so die Regierung. Dass der Netzbetreiber auf Grund seines Monopols den zu vereinbarenden Preis für KWK-Strom absenken und so die gewollte Stützung der KWK unterlaufen könnte, will die Regierung nach eigenen Angaben verhindern. Werde keine Einigung über den Preis erzielt, so gelte der "übliche Preis" für Stromlieferungen als vereinbart. Im Übrigen sieht die Regierung in dem Entwurf keinen Verstoß gegen EU-Recht.

Anträge abgelehnt

Keine Mehrheit haben am 12. Oktober Anträge der CDU/CSU (14/7453) und der FDP (14/4614) zur KWK im Bundestag gefunden. Auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (14/6518,14/6519) lehnte es das Parlament ab, die Pläne zum Ausbau der KWK mit Hilfe von Quoten- und Zertifikatshandel nicht weiter zu verfolgen und "starre Zielvorgaben" wie die Verdopplung der gekoppelten Stromerzeugung als staatlichen Handlungsauftrag aufzugeben, wie es die Union gefordert hatte. Die Förderung existierender KWK-Anlagen sollte laut Fraktion an ökologische Kriterien gebunden, zeitlich befristet und degressiv gestaltet werden. Die Liberalen hatten die Regierung aufgefordert, über die KWK-Ausbaustrategie zu berichten und Alternativen aufzuzeigen.

 

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0109/0109075a
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