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11/2001
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WIRTSCHAFTLICHE ZUSAMMENARBEIT UND ENTWICKLUNG

104 Millionen € mehr für die Entwicklungszusammenarbeit

(hh) Für Entwicklungszusammenarbeit stehen im kommenden Jahr rund 3,7 Milliarden € (2001: 3,79 Milliarden €) zur Verfügung. Im Regierungsentwurf für 2002 waren 3,59 Milliarden € veranschlagt.

Somit wurde der Ansatz für die Gesamtausgaben während den parlamentarischen Beratungen um 104,08 Millionen € erhöht. So wurden die Beiträge an die Vereinten Nationen, ihre Sonderorganisationen sowie andere internationale Einrichtungen und internationale Nichtregierungsorganisationen von 87 Millionen € auf 97 Millionen € erhöht. Auch die Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Jahre wurden von 21,5 Millionen € auf 25,1 Millionen € erhöht. Zudem wurde für das Aktionsprogramm 2015 ein neuer Titel mit einem Baransatz in Höhe von 40 Millionen € und einer Verpflichtungsermächtigung über 50 Millionen € bereitgestellt. Diese Mittel sollen dazu beitragen, die extreme Armut weltweit zu halbieren.

Um 35 Millionen € auf 59 Millionen € wurden die Mittel für bilaterale finanzielle Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern erhöht. Dies gilt auch für Mittel der technischen Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern, die von 528 Millionen € auf 545 Millionen € angehoben wurden. Die Zuwendungen für entwicklungswichtige multilaterale Hilfen im Rahmen internationaler Vereinbarungen zum weltweiten Umweltschutz wurden von 338,14 Millionen € auf 374,99 Millionen € angehoben. Um 15 Millionen € auf 155 Millionen € erhöht wurden die Mittel zur Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der politischen Stiftungen. Dagegen wurde die Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland am Kapital im Sonderfonds der karibischen Entwicklungsbank von 2,07 Millionen € auf 1,42 Millionen € abgesenkt (14/6800– Epl. 23, 14/7317, 14/732114/7323).

Nicht durchsetzen konnte sich die PDS-Fraktion mit zwei Änderungsanträgen. Im ersten Antrag (14/7601) forderte sie, sieben Titel teils deutlich anzuheben. Dabei ging es unter anderem um die entwicklungspolitische Bildungsarbeit, die rund 3 Millionen € auf 7,79 Millionen € angehoben werden sollte, die Beiträge an die Vereinten Nationen, die um 20 Millionen € auf 117 Millionen € steigen sollten, die Förderung der Sozialstruktur in Entwicklungsländern durch bilaterale Maßnahmen, die von 11 Millionen € auf 30 Millionen € steigen sollten und die Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben, bei denen eine Steigerung von 20 Millionen € auf 39,7 Millionen € beantragt wurde.

Darüber hinaus setzte die PDS sich dafür ein, die Förderung von Ernährungssicherungsprogrammen in Entwicklungsländern um 5 Millionen € auf 21,58 Millionen €, die Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland am Welternährungsprogramm um 17 Millionen € auf 40 Millionen € anzuheben.

Einzelplan 23 - Entwicklungszusammenarbeit

Im zweiten Änderungsantrag (14/7602) forderte die PDS einen neuen Titel "Förderung von Frauen in ländlichen Gebieten" mit einer Mittelausstattung in Höhe von 15 Millionen €. Keinen Erfolg hatte auch die FDP mit ihrem Entschließungsantrag (14/7626), die Gesamtausgaben um 800 Millionen € auf 4,5 Milliarden € zu erhöhen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0111/0111032a
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