Deutscher Bundestag
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12/2001
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GESETZENTWURF

Künftig sollen Fische etikettiert werden

(vs) Fische und Fischereierzeugnisse sollen künftig nur mit einer Etikettierung in den Verkehr gebracht, ein- oder ausgeführt werden dürfen. Wie aus dem Entwurf der Bundesregierung für ein Fischetikettierungsgesetz (14/7726) hervorgeht, sind dabei Angaben zur Handelsbezeichnung der Fischart (einschließlich des wissenschaftlichen Namens), zu Produktionsmethode, Fang- und Erzeugungsgebiet erforderlich. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf am 13. Dezember an den Verbraucherschutzausschuss überwiesen.

Nach Regierungsangaben macht eine EU-Verordnung die Vermarktung einer Vielzahl von Fischereierzeugnissen auf der Einzelhandelsebene ab 1. Januar 2002 von der Information über einige Hauptmerkmale der Produkte abhängig. Der Entwurf enthalte die für die Umsetzung der Rechtsakte der EU notwendigen Bestimmungen, heißt es. Für die nähere Ausgestaltung der Etikettierung, die Festlegung von Handelsbezeichnungen und die Aufstellung eines diesbezüglichen Verzeichnisses sowie den Überwachungs- und Sanktionsbereich sehe das Gesetz die erforderlichen Verordnungsermächtigungen vor.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0112/0112065b
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