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Gesetze konsequent anwenden

Bild: Karl-Josef Laumann
Karl-Josef Laumann (CDU/CSU).

Debatte: Mindestlöhne und Dienstleistungen

Karl-Josef Laumann, CDU/CSU

Angesichts der höchsten Arbeitslosigkeit seit über 70 Jahren und der drohenden Verlagerungen von weiteren Arbeitsplätzen ins Ausland beunruhigen Vorgänge, die die Dienstleistungsfreiheit der EU zur Grundlage haben, die Arbeitnehmer und Mittelständler in Deutschland. Seit dem 1. Mai 2004, dem Tag der EU-Osterweiterung, gilt die Dienstleistungsfreiheit auch für die neu beigetretenen Länder Osteuropas, das heißt, Selbstständige aus diesen Ländern können entweder allein oder als Unternehmen mit eigenen Mitarbeitern in Deutschland tätig werden und dies zu Preisen, die teilweise weit unter den bei uns üblichen Löhnen liegen. Diese Selbstständigen sind nicht an deutsche Tarifverträge gebunden und anders als bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit, für die die Beitrittsverträge Übergangsregelungen vorsehen, gilt der freie Dienstleistungsverkehr ohne Einschränkungen von Anfang an.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und der Bundesrat hatten im Vorfeld der EU-Osterweiterung flexible Übergangsfristen für die Dienstleistungsfreiheit gefordert, deren Dauer von den Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt abhängen sollten. Anstatt diese Vorschläge von CDU und CSU ernst zu nehmen, hat Rot-Grün bei der Dienstleistungsfreiheit nahezu vollständig auf Übergangsfristen verzichtet – mit den jetzt bekannten Folgewirkungen. Was kann jetzt noch getan werden?

Erstens müssen alle bestehenden Gesetze und Verordnungen konsequent angewandt werden, um die aktuellen Missbrauchsfälle mit dem existierenden Regelwerk energisch zu bekämpfen. Zweitens muss die Bundesregierung eine seriöse Datengrundlage zum Ausmaß des Missbrauchs von EU-Recht vorlegen.

Sollte sich trotz des umfassenden Einsatzes aller existierenden Instrumente zur Missbrauchsbekämpfung und nach der Analyse des Berichts der Bundesregierung Handlungsbedarf ergeben, müssen alle Möglichkeiten der Politik ohne Denkblockaden geprüft werden, um die bestehenden Probleme zu lösen. Das schließt die Prüfung mit ein, das Arbeitnehmerentsendegesetz im Einzelfall auch auf andere Branchen auszudehnen.

Foto: Deutscher Bundestag
Erschienen am 12. Mai 2005


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