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März 02/1999
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EU­STATISTIKEN ZUM ARBEITSSCHUTZ

Daten der EU­Länder vergleichbarer machen

(as) Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, daß in Ergänzung des Zwischenberichts über das Gemeinschaftsprogramm für Sicherheit, Arbeitshygiene und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz eine Untersuchung veranlaßt wird, die die Auswirkungen unterschiedlicher Begutachtungssysteme der Mitgliedstaaten auf die Statistik der Berufserkrankung und der arbeitsbedingten Unfälle darstellt. Das forderte der Bundestag, indem er am 4. März eine Beschlußempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (14/393) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung zum Zwischenbericht über das Gemeinschaftsprogramm (14/74 Nr.2.82) annahm. Den Zwischenbericht selbst nahm das Parlament zur Kenntnis.

Bei der Untersuchung sollen nach dem Willen der Abgeordneten Vorschläge für die Begutachtungsverfahren erarbeitet werden, die eine bessere Vergleichbarkeit der statistischen Daten zu Berufsunfähigkeit, zur Zahl der berufsbedingten Erkrankungen und der Arbeitsunfälle liefern.

Aus dem Zwischenbericht der Kommission der Europäischen Gemeinschaften geht hervor, daß die Kommission die Verpflichtung übernommen hat, einen Bericht über den Stand der Arbeiten im Rahmen des Gemeinschaftsprogramms für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz 1996 bis 2000 zu erstellen. Das Programm soll dazu dienen, die Durchführung und Anwendung der bestehenden Rechtsvorschriften zu unterstützen, und auch dazu, auf nicht legislative Maßnahmen mehr Gewicht zu legen.

In einem ersten Teil enthält der Bericht eine Einschätzung der Arbeit im Zeitraum von 1996 bis 1998 und im zweiten Teil die für den Zeitraum 1998 bis 2000 zu lösenden Aufgaben. Er zeigt ferner den Stand der Programmerfüllung und die aufgrund veränderter globaler Bedingungen zu setzenden Schwerpunkte in der weiteren Arbeit auf.

In dem Papier wird unter anderem festgehalten, die neueingerichtete Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in Bilbao (Spanien) sei inzwischen funktionsfähig. Ihr Auftrag bestehe darin, zweckdienliche Informationen über Arbeitsbedingungen, Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz bereitzustellen. Dabei werde sie eng mit der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens­ und Arbeitsbedingungen in Dublin (Irland) zusammenarbeiten, die ein ergänzendes einschlägiges Arbeitsprogramm für 1998 bis 2000 festgelegt habe. Die Agentur in Bilbao soll allen betroffenen Kreisen Informationen wissenschaftlicher, technischer und wirtschaftlicher Art zur Verfügung stellen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9902/9902050a
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