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April 03/1999
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Kinder nicht in bewaffneten Konflikten einsetzen

(en) Gegen eine Teilnahme von Kindern in bewaffneten Konflikten hat sich am 17. März der Ausschuß für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe einmütig ausgesprochen.

Diskussionsgrundlage war ein Antrag der CDU/CSU­Fraktion (14/310). Federführend ist der Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit.

Diesem empfahl der Menschenrechtsausschuß, die Bundesregierung aufzufordern, sich international aktiv für eine Heraufsetzung der Schutzaltersgrenze von 18 Jahren einzusetzen. Gleichzeitig sprach er sich für einen generellen Verzicht auf die Heranziehung Minderjähriger zum Dienst an der Waffe aus. Darauf sollte auch national, sowohl bei der Bundeswehr als auch beim Bundesgrenzschutz, verzichtet werden.

Die Abgeordneten hoben besonders hervor, daß Empfängerländer deutscher Entwicklungshilfe nicht gleichzeitig den Einsatz von Kindersoldaten billigen oder fördern dürften. Auch müsse die Demobilisierung und Resozialisierung ehemaliger

Kindersoldaten in Programmen der Entwicklungszusammenarbeit mit einbezogen werden. Neben körperlichen Schäden litten diese Jugendlichen unter den seelischen Schäden. Panikattacken, Alpträume oder Depressionen mit Selbstmordgedanken seien einige der "qualvollen Langzeitfolgen".

Bereits im kommenden Juni soll sich die Bundesregierung nach dem Willen des Ausschusses auf der Internationalen Arbeitskonferenz aktiv gegen die Rekrutierung von Kindern als Soldaten einsetzen. Der Einsatz von Kindern in bewaffneten Konflikten müsse auf dieser Tagung als "schlimmste Form der Kinderarbeit" gebrandmarkt und weltweit verboten werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9903/9903031b
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