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Mai 04/1999
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Kinder nicht als Soldaten einsetzen ­ UN­Kinderkonvention ausbauen

(en) Gegen den Einsatz von Kindern als Soldaten in bewaffneten Konflikten sprechen sich SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einem gemeinsamen Antrag (14/806) aus, der am 22. April vom Parlament an den Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung überwiesen wurde.

Der Bundestag soll nach dem Willen der Fraktionen die Bundesregierung auffordern, sich bei den Verhandlungen über ein Zusatzprotokoll zur Konvention über die Rechte des Kindes betreffend Kinder in bewaffneten Konflikten für die Festlegung eines Mindestalters von 18 Jahren bei der direkten und indirekten Teilnahme an Kampfhandlungen einzusetzen. Es müsse ein Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention verabschiedet werden, das die Rekrutierung und Einberufung von Kindern unter 18 Jahren in Armeen sowie ihre aktive Teilnahme an bewaffneten Feindseligkeiten "grundsätzlich ausschließt".

Eine weitere Forderung der Abgeordneten zielt darauf ab, die Arbeit des zukünftigen Internationalen Strafgerichtshofes zur Verfolgung der wegen Kriegsverbrechen, Genozid, Aggression oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit Angeklagten zu unterstützen. Weiterhin finanziell unterstützt werden soll zudem der Sonderbeauftragte der Vereinten Nationen für Kinder in bewaffneten Konflikten, Olara Otunnu, in seinen Bemühungen zum Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten. Dabei seien auch Möglichkeiten gemeinsamer EU­Aktivitäten zur Durchsetzung dieses Ziels zu vereinbaren. Sozialdemokraten und Bündnisgrüne verlangen ferner, daß minderjährige Flüchtlinge, die in ihrer Heimat als Kindersoldaten eingesetzt waren, bei ihrer Ankunft in Deutschland psychosoziale Betreuung erhalten. Darüber hinaus soll sich die Bundesregierung weiterhin für Maßnahmen zur "Bekämpfung der exzessiven und unkontrollierten Ansammlung und Proliferation von Kleinwaffen" einsetzen und die Menschenrechtssituation im Empfängerland als ein wichtiges Kriterium für die Untersagung von Waffenexporten betrachten.

Nach dem Willen der Fraktionen soll sich die Regierung zudem aktiv an der Erarbeitung eines Übereinkommens über das Verbot und die unverzügliche Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit einsetzen, das von der Allgemeinen Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation im Juni 1999 beschlossen werden soll. Nach derzeitigem Stand werde die Konvention den Einsatz von Kindern als Soldaten als eine der schlimmsten Formen von Kinderarbeit mit einschließen, heißt es in dem Antrag. Weitere Forderungen zielen darauf ab, rechtliche Grundlagen zu schaffen, um eine erneute Rekrutierung ehemaliger Kindersoldaten zu unterbinden sowie vertriebene Kinder von einer Rekrutierung auszuschließen und eine sofortige Demobilisierung aller Kindersoldaten zu verlangen und durch Förderprogramme zur Rehabilitierung und Reintegration von ehemaligen Kindersoldaten Unterstützung zu leisten.

In ihrem Papier erläutern die Abgeordneten, Kinder seien immer Leidtragende in bewaffneten Konflikten gewesen, doch in den kriegerischen Auseinandersetzungen der letzten Jahrzehnte seien sie zunehmend nicht nur Opfer, sondern auch Täter geworden. Nach Angaben der UN­Kinderhilfsorganisation, UNICEF, und dem UN­Sonderbeauftragten Otunnu betrage die Zahl der weltweit in kriegerischen Konflikten eingesetzten Kinder 300.000.

Ähnliche Anträge von CDU/CSU (14/310) und PDS (14/552), die bereits im März eingebracht worden waren, wurden ebenfalls an den Fachausschuß überwiesen (vgl. Blickpunkt Bundestag 3/99, S. 31).

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9904/9904025a
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