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Mai 04/1999
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Zahlungsverzug muß wirksam bekämpft werden

(re) Den Zahlungsverzug wirksam zu bekämpfen, Verfahren zu beschleunigen und dadurch den Mittelstand zu stärken, beabsichtigt die F.D.P.­Fraktion in einem Antrag (14/567).

Darin fordert sie das Bundesministerium der Justiz unter anderem auf, eine zügige Einigung über die Einführung zentraler Mahngerichte in allen Ländern für das automatisierte Verfahren zur schnelleren und effektiveren Durchführung von Mahnverfahren herbeizuführen, den gesetzlichen Verzugszins zu reformieren und öffentliche Behörden bei Überschreitung von Fälligkeitsterminen auf Zahlung der gesetzlichen Vollzugszinsen zu verpflichten. Ferner sei die Kommunalaufsicht durch die Länderregierungen effektiver zu gestalten, um bei der schlechten Zahlungsmoral kommunaler Auftraggeber Abhilfe zu schaffen.

"Verwilderung der Sitten"

Die Zahlungsmoral in Deutschland habe sich zu einem ernsthaften Problem für die Wirtschaft entwickelt, heißt es in dem Antrag. Davon besonders betroffen sei der Mittelstand. Der "Verwilderung der Sitten" müsse sich der Gesetzgeber "energisch" entgegenstellen. Der Zahlungsverzug führe im schlimmsten Falle zum Konkurs und zum Verlust von Arbeitsplätzen. Nach einer Untersuchung der Deutschen Ausgleichsbank aus dem Jahr 1995 gaben Existenzgründer als Ursachen für Liquiditätsengpässe zu 62,4 Prozent die schlechte Zahlungsmoral ihrer Kunden an.

Die öffentliche Hand gebe beim Thema Zahlungsverzug ein denkbar schlechtes Beispiel ab. Im Durchschnitt würden Abschlagszahlungen zum Beispiel im Baubereich erst 30 Tage nach Rechnungsausgang beglichen, anstatt innerhalb von 18 Tagen. Der Bund zahle seine Schlußrechnungen in der Regel erst nach 101 Tagen, anstatt spätestens nach zwei Monaten. Die Länder beglichen ihre Schlußrechnungen nach 99 Tagen, die Kommunen durchschnittlich nach 73 Tagen.

Der Antrag wurde in der Sitzung des Deutschen Bundestages am 23. April an den Rechtsausschuß federführend überwiesen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9904/9904033a
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