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Mai 04/1999
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ANHÖRUNG IM GESUNDHEITSAUSSCHUSS

Experten begrüßen Klarstellung des Pflegeversicherungsgesetzes

(ge) Die Experten der Krankenkassen, der Pflegedienste und der Betroffenenverbände haben am 21. Arpil in einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses das Ziel der Koalitionsfraktionen begrüßt, die leistungsrechtlichen Vorschriften der Pflegeversicherung zu ändern und klarzustellen. Die Änderung sei notwendig und müsse zügig erfolgen.

Darüber hinaus sei aber eine weitere sorgfältige Beratung des Pflegeversicherungsgesetzes erforderlich, um Demenzkranken und geistig Behinderten gerecht zu werden, betonten die Sachverständigen. Mit dem zur Diskussion stehenden Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (14/407) wollen SPD und Bündnis 90/Die Grünen unter anderem sicherstellen, daß das Pflegegeld nicht nur den Pflegebedürftigen selbst, sondern auch der Pflegeperson, die die häusliche Pflege unentgeltlich übernommen hat, möglichst ungeschmälert erhalten bleibt. Darüber hinaus sollen die leistungsrechtlichen Höchstbeträge bei Tages­ und Nachtpflege den Beträgen bei der Pflegesachleistung angepaßt werden. Auch soll auf die Rückforderung des Pflegegeldes im Sterbemonat des Pflegebedürftigen verzichtet werden.

Während sich die Experten weitestgehend darin einig waren, daß die Begutachtungsrichtlinien für den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung geändert werden müssen, gab es unterschiedliche Einschätzungen der finanziellen Folgen einer solchen Änderung. Je nach geschätzter Anzahl der Demenzkranken in Heimen, so der Vertreter des AOK­Bundesverbandes, sei mit Zusatzkosten von 1,2 Milliarden DM bis 2,5 Milliarden DM zu rechnen.

Im allgemeinen, so der Experte auf eine Frage nach möglichen Beitragssatzsteigerungen, könne man jedoch davon ausgehen, daß die Zahlen, die bei Verabschiedung der Pflegeversicherung zugrunde gelegt wurden, weiterhin Bestand haben, und mit einer Beitragssatzstabilität bis zum Jahr 2010 zu rechnen ist. Unsichere Faktoren seien allerdings die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt und im Gesundheitswesen. Letztlich, so der AOK­Experte, sei es eine politische Entscheidung, was man bereit sei, zum Beispiel für eine bessere Versorgung von Demenzkranken und geistig Behinderten auszugeben. Vor allem bei der Mobilität der Demenzkranken, die für diese essentiell sei, sei es notwendig, die bisher geltenden Begutachtungsrichtlinien zu verändern. So falle bisher ein Spaziergang, der für die Kranken sowie für die Angehörigen sehr wichtig ist, nicht unter das Kriterium der Mobilität.

Der Vorsitzende der Alzheimer Gesellschaft betonte ebenfalls, die Begutachtungsrichtlinien seien zu funktional ausgerichtet. Auch solle der Medizinische Dienst nicht nur begutachten, sondern zudem versuchen, die zu Pflegenden und die Angehörigen zu beraten. Ebenso wie sein Vorredner betonte auch dieser Sachverständige, der Medizinische Dienst müsse häufiger prüfen, ob Tagespflege ein angemessenes Instrument ist. Die Tagespflege sei bisher in Deutschland noch zu sehr "ausgeblendet". Die Vertreter der Betroffenenverbände stellten die Notwendigkeit heraus, langfristig den Bedarf der Kranken zu formulieren und dann zu sagen, was vernünftig und finanzierbar ist. Das brauche aber Zeit. Während die Vertreter der Krankenkassen und der Pflegeverbände die Pflegeversicherung als Ganzes durchaus positiv beurteilten, bekräftigte eine Vertreterin der Betroffenenverbände, die derzeitige Praxis habe mit menschenwürdiger Versorgung nichts zu tun. Die gesamte Begutachtungspraxis müsse neu gestaltet und eine ganzheitliche Betrachtung des Individuums in den Vordergrund gestellt werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9904/9904042a
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